Oppenheim-Prozess„Eigennutz und Arroganz“

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Vermögensberater und Oppenheim-Erbe Nicolaus Freiherr von Oppenheim

Vermögensberater und Oppenheim-Erbe Nicolaus Freiherr von Oppenheim

Köln – Starker Tobak am zweiten Verhandlungstag nach der Sommerpause im Oppenheim-Prozess. Als Zeuge vor dem Kölner Landgericht findet der Vermögensberater Nicolaus Freiherr von Oppenheim (56), der als Erbe des Familienstamms „Eberhard“ mit seinen drei Schwestern rund acht Prozent der Gesellschafteranteile vertrat, klare Worte. Er wiederholt seine Aussage, die er schon bei der Staatsanwaltschaft getätigt hat. Das Bankhauses sei an „Eigennutz, Überheblichkeit und Arroganz zugrunde gegangen“.

Fragen nicht erwünscht

Die vielen Millionen, die durch den Verkauf der Colonia Versicherung Ende der 1980er Jahre in die Bank gespült worden seien, hätten zu Leichtsinn und mangelndem Sicherheitsdenken in der Führungsetage geführt. Die Kontrollgremien Aktionärsausschuss und Aufsichtsrat hätten eher informellen Charakter gehabt. Nikolaus von Oppenheim, der in beiden Gremien vertreten war, betonte, man sei in die geschäftsstrategischen Entscheidungen nicht einbezogen worden. Er selbst habe zwar mehrfach kritisch nachgefragt, vor allem ab Mitte 2008, als sich die Lage dramatisch zuspitzte, das sei aber nicht erwünscht gewesen. „Es war fast ein Tabu, Nachfragen zu stellen. Das wurde so ausgelegt, als wolle man den persönlich haftenden Gesellschaftern das Vertrauen entziehen.“ 

So habe er beispielsweise über den Erwerb der Mehrheit am Arcandor-Konzern im September 2008, als die Banker ein Rettungspaket unter anderem mit einer Kapitalerhöhung von 60 Millionen Euro durch die Ausgabe von 23 Millionen neuer Aktien beschließen, erst aus den Medien erfahren. Der Zeuge will nach eigener Aussage auch die enge Verbindung des Bankhauses an den Troisdorfer Immobilienentwickler Josef Esch und die zahlreichen Oppenheim-Esch-Fonds äußerst kritisch gesehen haben. Esch-Projekte hätten in den Jahren 2005 und 2006 bis zu 40 Prozent aller Bankerträge ausgemacht. „Ich habe mich gegenüber der Geschäftsführung geäußert, dass kein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber Esch entstehen darf.“  Josef Esch sei von allen vier Gesellschaftern „fast wie ein Partner behandelt worden. Er hatte freien Zugang und war oft in der Bank.“ Er habe auch Bedenken gehabt, als nach dem Tode von Alfred Freiherr von Oppenheim Anfang 2005 der Vorsitz und Aktionärsausschuss und Aufsichtsrat an Friedrich Carl von Oppenheim und Georg Baron von Ullmann übergegangen seien. Mi einem Gesellschaftsanteil von acht Prozent habe er gegen die Familienstämme Schlenderhan (Baron von Ullmann) und Lindenallee (Christopher von Oppenheim) aber „nichts ausrichten“ können.

Vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts wird seit Mai gegen die ehemaligen vier persönlich haftenden Gesellschafter des Bankhauses, Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie den Immobilienentwickler Josef Esch wegen schwerer Untreue und Beihilfe zu Lasten des Bankhauses verhandelt. Allein im Komplex um die Pleite von Arcandor geht es um einen Gesamtschaden von 460 Millionen Euro.

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