Kapitalerträge, SelbstanzeigeKennen Sie diese wichtigen Steuerbegriffe?

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Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, hatte auf ein Schwarzgeld-Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gesetzt.

Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, hatte auf ein Schwarzgeld-Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gesetzt.

Sprechen Sie Steuerdeutsch? Für Laien ist die Fachsprache oft schwer verständlich. Wir erklären einige wichtige Begriffe rund ums Thema Steuern und Steuerhinterziehung.

Kapitalertragsteuer: Sie wurde offenbar von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß hinterzogen: Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer und liegt in Deutschland grundsätzlich bei 25 Prozent. Steuerpflichtig ist, wer zum Beispiel Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld oder Guthaben auf dem Sparbuch erhält. Auch Gewinnausschüttungen bei Aktien (= Dividende) fallen unter die Kapitalertragsteuer. Für Veranlagungszeiträume vor 2009 wurde die Kapitalertragsteuer immer auf die Einkommensteuer angerechnet. Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die so genannte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt.

Auch in der Schweiz gibt es eine Art Kapitalertragsteuer, sie beträgt 35 Prozent. „Viele Deutsche mit Vermögen in der Schweiz leben in dem Glauben, dass ihre Steuerschuld damit beglichen sei“, so Prof. Jesse. Jedoch müssten sie ihre Abgaben trotzdem auch in Deutschland melden.

Abgeltungssteuer: Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Gewinne aus Wertpapieren erhoben, und zwar direkt bei der auszahlenden Stelle: Damit ist die Steuerschuld bezahlt, also abgegolten. Wenn man zum Beispiel Geld auf dem Sparbuch hat, behält die Bank 25 Prozent der Zinsen ein und führt diese ans Finanzamt ab. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge (Sparer-Pauschbetrag), die steuerfrei sind. „Für die Abgeltungssteuer ist zudem keine Veranlagung notwendig“, erklärt Steuerexperte Prof. Lenhard Jesse, Honorarprofessor an der Universität Potsdam und Partner der Kanzlei Jesse, Mueller-Thuns. Kapitalerträge brauchen also in der Steuererklärung in der Regel nicht mehr angegeben zu werden.

Abkommen zur Schwarzgeldbesteuerung: Zwischen Deutschland und der Schweiz war ein Steuerabkommen geplant, dass die nachträgliche Besteuerung deutscher Schwarzgeldvermögen regeln sollte. Schwarzgeld von Bundesbürgern in der Schweiz sollten zehn Jahre rückwirkend mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden. Doch das Abkommen scheiterte am Widerstand der von SPD und Grünen regierten Bundesländer. Dies war der Grund, warum FC-Bayern-Präsident Hoeneß sich selbst anzeigte - er hatte auf die anonyme und straffreie Lösung gesetzt.

Einkommensteuer: Wenn die Jahreseinkünfte eine gewisse Summe überschreiten, wird eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt fällig. Die Einkommensgrenze liegt bei 8004 Euro für Einzelpersonen und 16.008 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

Selbstanzeige: Eine Selbstanzeige machen Steuerhinterzieher beim zuständigen Finanzamt - am besten mithilfe eines Steuerberaters oder fachkundigen Anwalts. „Spätestens bis zur Entdeckung der Tat sollte die Selbstanzeige geschehen sein“, erklärt Prof. Jesse. Ist ein Steuersünder schon aufgeflogen, wirkt die Selbstanzeige nämlich nicht mehr strafmildernd. Wer sich selbst anzeigt, muss die Steuern nachzahlen, hinzu kommen sechs Prozent Verzugszinsen. Die Nachzahlungspflicht gilt für die vergangenen zehn Jahre.

Steuerhinterziehung im Inland: Ob Steuerschlupfloch oder Flucht in eine Steueroase - kriminell wird der Steuerbürger erst dann, wenn er von seinen Einkünften jeglicher Art nicht den gesetzlichen Anteil an den Fiskus abführt, wenn er also Steuern hinterzieht. Grundsätzlich prüft das Finanzamt die Steuererklärung. Bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten kann sich letztlich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten.

Aber auch die Finanzbehörden können seit April 2005 bei Verdacht Bestandsdaten zu Konto- und Depotverbindungen abrufen (= Kontoabrufverfahren). Sie dürfen aber nicht beliebig Ermittlungen aufnehmen.

Steuerhinterziehung im Ausland: Im Grunde ist es ohne weiteres möglich, versteuerte Einkünfte auf ausländische Bankenkonten zu schaffen, wenn die Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuert werden. Am besten klappt dies, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Der Fiskus vermutet aber Schwarzgelder in Höhe mehrerer hundert Milliarden Euro im Ausland, an die er nicht ohne weiteres rankommt. Hier versucht er, Auskunftspflichten mit dem jeweiligen Partnerstaat zu vereinbaren, hat aber, wenn sich der Partner querstellt, keine Chance.

Steueroasen: Als Steueroasen werden Staaten oder Gebiete bezeichnet, die keine oder besonders niedrige Steuern auf Einkommen oder Vermögen erheben. Für Bürger aus Ländern mit höheren Abgaben sind zum Beispiel die Schweiz, Luxemburg oder Monaco attraktiv. Steuerparadiese, die generell keine Informationen preisgeben, stehen auf einer sogenannten Grauen Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Steuerstraftaten: Im schlimmsten Fall drohen Steuerhinterziehern Freiheitsstrafen, ab einem Schaden von einer Million Euro gibt es keine Bewährung mehr, urteilte der Bundesgerichtshof. Doch nicht nur Steuerhinterziehung ist gesetzlich verboten. Wer Gegenstände entgegen einem Verbot ein- oder ausführt, ohne sie der zuständigen Zollstelle ordnungsgemäß anzuzeigen, macht sich ebenfalls strafbar. Auch Steuerhehlerei (= Handel mit den nicht versteuerten Waren), gewerbsmäßiger Schmuggel und Geldfälschung sind Steuerstraftaten.

Verjährungsfrist: Unterscheiden muss man zunächst zwischen einer Verjährung der Steuerhinterziehung (= Strafverfolgungsverjährung) und einer Verjährung für die Steuerzahlung (= Festsetzungsverjährung). Die Fristen sind unterschiedlich lang: Bei der (einfachen) Steuerhinterziehung ist die Tat nach fünf Jahren verjährt - bei sehr schweren Fällen kann es aber auch zehn Jahre dauern, erklären Experten von Steuerdelikt.de. Ist die strafrechtliche Verjährungsfrist abgelaufen, muss man keine Selbstanzeige mehr abgeben.

Aufgrund der Festsetzungsverjährung dürfen Steuerhinterzieher noch zehn Jahre damit rechnen, dass sie nachträglich Steuern ans Finanzamt zahlen müssen. (mit Material von dpa)

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