Abo

Verträge abschließenIst ein Vertrag per Handschlag gültig?

Lesezeit 3 Minuten
Hand drauf - und der Vertrag ist geschlossen: Grundsätzlich sind alle Rechtsgeschäfte laut Bürgerlichem Gesetzbuch formfrei.

Hand drauf - und der Vertrag ist geschlossen: Grundsätzlich sind alle Rechtsgeschäfte laut Bürgerlichem Gesetzbuch formfrei.

Auch heute schließen die Menschen noch unzählige sogenannte mündliche Verträge ab. Solche Zusagen sind häufig unproblematisch - allerdings reichen die flüchtigen Vereinbarungen für manche Geschäfte nicht aus.

Grundsätzlich sind alle Rechtsgeschäfte laut Bürgerlichem Gesetzbuch formfrei: Sie können also auch per Handschlag, mündlich oder durch schlüssiges Handeln besiegelt werden. Ein Beispiel: „Wenn ich beim Bäcker meine Brötchen kaufe, dann gilt da natürlich nur das Wort“, sagt Joachim Geburtig, Jurist bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow. Bei solchen Geschäften des täglichen Lebens sei es völlig unproblematisch, sich formlos zu einigen.

Allerdings bergen Verträge per Handschlag auch Risiken - zum Beispiel wenn etwas zu beweisen gibt. Ein schriftlicher Vertrag garantiert beiden Vertragspartnern Rechtssicherheit. Denn kommt es zum Streit, steht oft Wort gegen Wort. Hilfreich ist es, bei mündlichen Abschlüssen einen neutralen und glaubwürdigen Zeugen hinzuzuziehen.

Für Eheverträge muss man zum Notar

Mündliche Verträge kommen häufig unter Verwandten vor, oder in Wohngemeinschaften, wenn Untermieter gesucht werden. Für mündliche Mietverträge gelten die gleichen Bedingungen wie für schriftliche Vereinbarungen, etwa wenn es um Kündigungsfristen geht. Verzichtet ein Vermieter auf die Schriftform, bedeutet das für ihn ein Risiko: Sind Nebenkosten- oder Kautionszahlungen nicht vereinbart worden, muss auch nicht gezahlt werden.

Ein Mietvertrag, der für länger als ein Jahr abgeschlossen werden soll, muss gemäß § 550 BGB schriftlich abgeschlossen werden. Wenn der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen worden ist, dann gilt er als auf unbegrenzte Zeit vereinbart.

Auch reduzierte Ware aus dem Schlussverkauf darf der Kunde bei Mängeln zurückgeben. „Es gelten die gleichen gesetzlichen Rechte wie bei einem normalen Kauf“, erklärt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Der Hinweis „Vom Umtausch ausgeschlossen“ gilt also nicht, wenn Käufer hinterher etwa eine aufgerissene Naht an einem Kleidungsstück entdecken. Solche Fehler könnten innerhalb von zwei Jahren reklamiert werden.

Anders sehe es aus, wenn Kunden etwas zurückgeben wollen, bloß weil es ihnen nach dem Kauf nicht mehr gefällt. Dann sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Eine Ausnahme gilt außerdem, wenn Mängel vorher extra ausgewiesen wurden. Ist ein Produkt etwa aufgrund von Verschmutzung oder eines Fehlers reduziert worden, könne der Kunde diese Mängel nicht reklamieren, erklärt Verbraucherschützerin Dittrich.

Auch ein Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden. Jedoch muss der Arbeitgeber laut Nachweisgesetz spätestens einen Monat nach Aufnahme des Jobs die wesentlichen Bedingungen schriftlich niederlegen und sie dem Beschäftigten aushändigen.

Ein Grundstücksverkauf per Handschlag ist allerdings nicht möglich, und auch für Erb- und Eheverträge ist laut den Experten eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben. Bei Bank- und Versicherungsgeschäften wird ebenfalls in der Regel die Schriftform vereinbart.

Musterkündigungen gibt es im Internet

Normalerweise schützt ein 14-tägiges Widerrufsrecht die Kunden vor Vertragsfallen. Dennoch gibt es auch bei Kündigungen immer wieder Probleme mit Versicherungen, Zeitschriften-Verlagen, Telefonanbietern oder Internet-Diensten. Manche Unternehmen behaupten, sie hätten Kündigungsschreiben nie erhalten, oder es fehlten wichtige Angaben.

Unterstützung gegen solche Methoden bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen mit ihren Musterbriefen oder Online-Portale wie „Aboalarm“. Nutzer wählen dort den Anbieter und die Dienstleistung aus, die sie kündigen wollen und erhalten anschließend ein versandfertiges Kündigungsschreiben samt korrekter Anschrift. Insgesamt 3000 solcher Vorlagen können Verbraucher kostenlos als PDF-Datei herunterladen. (mit Material von dpa)

Lesen Sie in unserer Bildergalerie, welche kuriosen Verträge es gibt - und ob man mündlich kündigen darf.

KStA abonnieren