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Bundesgerichtshof: Streit um das „Duff Beer“

Streit um die Markenrechte: Zwei Brauereien wollen ihr Bier unter dem Namen „Duff Beer“ vertreiben. Foto: dapd
Der Bundesgerichtshof verhandelt im Streit um das der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ entlehnte „Duff Beer“. Zwei Brauereien wollen ein Bier unter diesem Namen vertreiben. Nun muss darüber entschieden werden, wer die Rechte an der Marke nutzen darf.
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Karlsruhe. 

Vielleicht sollte Homer Simpson diesen Streit entscheiden: Welches „Duff Beer“ ist das richtige? Über diese Frage verhandelt am Mittwochmorgen der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Marke ist der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ entlehnt - es ist das Lieblingsbier von Homer Simpson. Doch gleich zwei Firmen wollen in Deutschland Bier unter der Marke „Duff Beer“ vetreiben. Nun streiten sie darüber, wer die Rechte an der Marke nutzen darf. Welches Bier besser schmeckt, wird dabei voraussichtlich keine Rolle spielen. Es ist noch nicht sicher, ob der BGH gleich am Mittwoch über den Streit entscheidet.

Kein Urteil im „Monsterbacke“-Streit

Auch der Streit über die umstrittene Werbung für den Früchtequark „Monsterbacke“ geht in eine neue Runde. Der BGH verkündete am Mittwoch überraschend kein Urteil, sondern legte eine rechtliche Vorfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Erst wenn dieser über die Anwendbarkeit einer europäischen Vorschrift entschieden hat, wird der BGH das Schlussurteil sprechen. Erfahrungsgemäß dauern Vorabentscheidungen vor dem EuGH mindestens ein Jahr.

Streitpunkt ist der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“. Zwar enthält der speziell für Kinder angebotene Quark so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs greift die Werbung deshalb als irreführend an. (dapd)

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