Fahrtkosten-PauschaleVorbildlichen Hartz-IV-Empfängern drohen Einbußen

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Symbolbild

  • 1,2 Millionen Menschen in Deutschland gehen zusätzlich zum Hartz-IV-Bezug arbeiten.
  • Im Sinne des Gesetzes handelt es sich um eine vorbildliche Personengruppe.
  • Nun drohen ihnen finanzielle Einbußen wegen einer gesetzlichen Änderung.

Berlin – Die deutsche Arbeitsmarktpolitik des vergangenen Jahrzehnts stand unter dem Motto des Förderns und Forderns. Erwerbslose sollten einerseits auf der Suche nach einem Job unterstützt werden, etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen oder  Kinderbetreuungsangebote. Andererseits wurden sie unter Androhung von Sanktionen dazu veranlasst, sich regelmäßig bei der Arbeitsverwaltung zu melden, Vorstellungstermine einzuhalten und angebotene Stellen anzunehmen.

Zudem wurden auf Arbeitsverdienste Freibeträge eingeführt, die nicht auf die Transferleistungen angerechnet werden. Damit sollte der Anreiz erhalten bleiben, auch Minijobs oder schlecht bezahlte Tätigkeiten anzunehmen. Bei den rund 1,2 Millionen „Aufstockern“, die zusätzlich zum Hartz-IV-Bezug arbeiten gehen,  handelt es sich mithin um eine im Sinne des Gesetzes vorbildliche Personengruppe.

Fahrtkosten-Pauschale soll wegfallen

Nun allerdings drohen ihnen finanzielle Einbußen wegen einer gesetzlichen Änderung, die am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Betroffen sind zum einen Aufstocker, denen auf dem Weg zu ihrer Arbeit Fahrtkosten von mehr als 100 Euro monatlich entstehen. Bisher gewährte die Arbeitsverwaltung in solchen Fällen eine Pauschale von 15,33 Euro monatlich, die zusätzlich zum Grundfreibetrag von 100 Euro nicht mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet wurden. Diese Pauschale soll nun entfallen. Faktisch bedeutet das einen Verlust von jährlich 183,94 Euro (12 mal 15,33). Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) sind davon rund 200 000 Personen betroffen.

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Den dadurch eingesparten Betrag beziffert Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KoS) auf 40 Millionen Euro pro Jahr. Dies bedeute Einschnitte ausgerechnet auf Kosten jener Hartz-IV-Empfänger, die ihre Leistungsbereitschaft durch die Arbeitsaufnahme und lange Fahrtwege zum Arbeitsplatz unter Beweis stellten, findet Künkler. Dem hält das BMAS entgegen, die Änderung sei erstens gar nicht im Gesetz selbst verankert, sondern solle mittels einer Durchführungsverordnung umgesetzt werden. Zweitens sei es keineswegs Ziel der Neuerungen, Kostensenkungen auf dem Rücken der Aufstocker einzuführen. Es gehe vielmehr um Bürokratieabbau und die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Dass es dabei zu Kürzungen kommen könne, räumt das Ministerium allerdings ein.

Mitwirkung der Aufstocker ist neu

Diese drohen nach Darstellung der KoS noch einer zweiten Gruppe der Leistungsempfänger: Laut Künkler sollen Aufstockern mit stark schwankenden Arbeitseinkommen verrechnungsfreie Entgeltanteile von bis zu 230 Euro monatlich künftig erst im Nachhinein gewährt werden – und das auch nur dann, wenn sie es ausdrücklich beantragten. Demgegenüber versichert das BMAS, die Jobcenter seien angehalten, „ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums“ abschließend über Berechnung des anrechnungsfreien Arbeitslohns zu entscheiden, und zwar „zu Gunsten der Leistungsberechtigen“. 

Neu sei dabei die verpflichtende Mitwirkung der Aufstocker. Bleibe diese aus, entfalle der Anspruch. Auch diese Neuregelungen dienen laut Ministerium dazu, die Durchführung der Bestimmungen zu vereinfachen und so Kapazitäten auf die Vermittlung in Beschäftigung zu konzentrieren.

Das mag so sein. Man sollte, bevor das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet wird, aber darauf achten, dass finanzielle Einbußen für Aufstocker wirklich ausgeschlossen sind. Andernfalls bliebe vom Fördern und Fordern nur letzteres übrig -  und ein reichlich fader Beigeschmack.

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