KrankenversicherungKasse zahlt Komplettkosten von Zahnspangen oft nicht

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Wenn die Milchzähne ausfallen, wachsen die bleibenden Zähne häufig ein bisschen schief nach: Schneidezähne stehen nach vorn, die Zahnreihen schließen nicht richtig, oder ein Zahn hat nicht genügend Platz. Ausgeprägte Fehlstellungen gelten in Deutschland seit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1972 als Krankheit. Die Krankenkassen bezahlen daher bis zum 18. Lebensjahr eine medizinisch notwendige Korrektur. Laut Barmer GEK trägt heute mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs eine Zahnspange.

Um zu beurteilen, ob ein Kind eine Zahnspange braucht, orientieren sich die Ärzte an kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Fehlstellungen des Schweregrads 1 und 2 gelten als so geringfügig, dass die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine Zahnspange nicht übernehmen. Ab Grad 3 bezahlen sie die Korrektur, auch wenn das Kind momentan keine Probleme hat.

Entscheiden sich die Eltern für eine Behandlung ihres Kindes, sollte sie beginnen, bevor das Kieferwachstum abgeschlossen ist. "Das ideale Alter liegt bei etwa 10 bis 13 Jahren", sagt Dirk Kropp. Ob ein Patient eine herausnehmbare oder feste Zahnspange benötigt, hängt vom Befund ab. "Meistens macht man eine Kombination aus beidem", sagt Hub van Rijt, Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie aus Bielefeld.

Viele Teenager tragen jahrelang Zahnspangen.

Viele Teenager tragen jahrelang Zahnspangen.

Auch wenn ein entsprechender Schweregrad vorliegt, übernehmen die Krankenkassen häufig nicht die kompletten Kosten für die Behandlung. In den meisten Fällen zahlen die Eltern kräftig dazu - Beträge von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit, zeigt der Gesundheitsmonitor. Van Rijt erklärt das mit dem medizinischen Fortschritt: "Die Zahnmedizin hat sich weiterentwickelt, und die Kasse zahlt nicht immer das, womit es am besten funktioniert."

Zusatzleistungen werden vor allem bei festen Spangen angeboten. Teurere Materialen für Brackets und Drähte sind optisch unauffälliger oder versprechen einen besseren Tragekomfort und eine kürzere Behandlungsdauer. Häufig empfehlen Kieferorthopäden bei festen Zahnspangen zur Kariesprophylaxe außerdem eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung, die die Kassen nicht bezahlen.

Wenn Eltern unsicher sind, ob die angebotenen Leistungen sinnvoll sind, rät van Rijt, eine Zweitmeinung einzuholen. Patienten können sich dazu bei Krankenkassen, Zahnärztekammern oder Verbraucherzentralen beraten lassen. Skeptisch sollte man werden, wenn ein Kieferorthopäde die Kassenleistung gar nicht erst anbietet: "Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, die Kassenleistung zu zeigen und zu begründen, warum er etwas anderes vorschlägt", heißt es bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. (dpa)

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