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MindestlohnViele Studierende bleiben 2015 unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro

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Der Mindestlohn hat sich bisher positiv auf die Bezahlung von Student ausgewirkt.

Der Mindestlohn hat sich bisher positiv auf die Bezahlung von Student ausgewirkt.

Berlin – Rund 150 000 Studierende in Deutschland haben 2015 in Neben- und Gelegenheitsjobs weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhalten. Besonders häufig bekamen angehende Akademiker in den östlichen Bundesländern mit Ausnahme Brandenburgs sowie in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein für ihre Tätigkeiten Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Dabei sind Frauen von gesetzeswidrigen Stundenlöhnen deutlich häufiger betroffen als Männer. Dies geht aus einer Umfrage des auf Studentenvermittlung spezialisierten Zeitarbeitsunternehmens Studitemps hervor, an der im Sommersemester 2015 deutschlandweit rund 50 000 Hochschülerinnen und Hochschülern für die Studienreihe „Fachkraft 2020“ teilnahmen.

Danach betrug der Anteil der 2015 unter 8,50 Euro dotierten Tätigkeiten im Bundesdurchschnitt 8,4 Prozent. Am häufigsten wurden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aus Sachsen gemeldet, wo 13,5 Prozent der Hochschuljobber Stundenvergütungen von weniger als 8,50 Euro verdienten. Es folgen Mecklenburg-Vorpommern mit 11,4 Prozent, Baden-Württemberg (10,5), Schleswig-Holstein (10,2) Thüringen (10,0) Berlin (9,7) und Sachsen Anhalt (9,6). Demgegenüber halten sich im Saarland und in Hamburg die allermeisten Arbeitgeber an das Mindestlohngesetz: Dort wurden nur 3,6 und 4,4 Prozent der Studentenjobs schlechter entgolten als erlaubt.

Frauen werden bereits im Studium schlechter bezahlt als Männer

Nach Angaben des Deutschen Studentenwerks gehen rund zwei Drittel der angehenden Akademiker einer bezahlten Nebentätigkeit nach, um ihr Budget aufzubessern. Das Statistische Bundesamt gibt die Zahl der Studierenden traditionell nur für das Wintersemester an. So waren im zweiten Halbjahr 2015 insgesamt 2,7 Millionen Personen an deutschen Unis und Hochschulen eingeschrieben. Folglich erhielten rund 151 000 Studentinnen und Studenten 2015 in ihren Nebenjobs gesetzeswidrig geringe Entgelte.

Dabei offenbart die Umfrage nicht nur geografische Abweichungen, sondern auch beträchtliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während von den männlichen Hochschülern bundesweit 6,7 Prozent mit Niedriglöhnen unter 8,50 Euro abgespeist wurden, waren es unter den Studentinnen 9,6 Prozent. Mithin ist die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen bereits während des Studiums feststellbar. Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich etwa ein Fünftel weniger als Männer.

Mindestlohn zeigt positive Auswirkungen

Die von Arbeitgeberseite angeführten Gründe für die geschlechtsabhängige Lohnlücke  („Gender Pay Gap“)  – Babypausen und die Wahl schlechter dotierter Berufe -  spielen für Nebenjobs im Studium aber offenkundig keine Rolle. Daraus folgt: Die unterschiedliche Bezahlung ist – zumindest auch -  auf eine verbreitete Benachteiligung der Frauen zurückzuführen.  Am Gender Pay Gap habe der Mindestlohn unter den Studierenden nichts ändern können, schreiben die Autoren der Studie Fachkraft 2020.

Wirkungslos blieb der Mindestlohn aber nicht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bezahlung der angehenden Akademiker spürbar verbessert. Im Sommersemester 2014 wurden noch 22,2 Prozent aller Studentenjobs mit weniger als 8,50 Euro pro Stunde entlohnt, wovon 23,7 Prozent der Hochschülerinnen und 18,6 Prozent der Hochschüler betroffen waren. Damals lag der Anteil studentischer Billigjobs unter Mindestlohnniveau in Mecklenburg-Vorpommern (45,2 Prozent), Sachsen-Anhalt (43,2), Thüringen (42,4) und Sachsen (39,2) noch weit höher.  Das durchschnittliche Stundenentgelt, das die Studierenden in der Umfrage angaben, stieg von 9,34 Euro im Sommersemester 2014 auf 9,86 Euro ein Jahr darauf.

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