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Streit um Becel pro.activ: Unilever gewinnt im Margarine-Streit

Laut Landgericht Hamburg unbedenklich: Die cholesterinsenkende Margarine von Becel. Foto: Agentur
Das Landgericht Hamburg hat eine Klage von Foodwatch gegen Unilever abgewiesen. Der Konzern darf weiter behaupten, dass die Cholesterinsenker in der Margarine Becel pro.activ als unbedenklich gelten. Ein herber Rückschlag für Verbraucherschützer.
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Hamburg. 

Der Nahrungsmittelkonzern Unilever darf weiter behaupten, es gebe keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken seiner cholesterinsenkenden Margarine „Becel pro.activ“. Das entschied die Pressekammer des Hamburger Landgerichts am Freitag. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte Unilever vorgeworfen, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern.

Unilever hatte in einer Pressemitteilung erklärt, aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keinen Hinweis, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen sei. Diese Aussage wertete das Gericht als Meinungsäußerung - und nicht als Tatsachenbehauptung. „Das Gericht hat aber nicht darüber entschieden, ob die betroffene Margarine schädliche Nebenwirkungen hat oder nicht“, betonte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn.

Foodwatch beklagte, das Gericht habe die Behauptungen von Unilever „gar nicht erst einem Faktencheck unterzogen“. „Das Abstreiten von wissenschaftlichen Hinweisen auf Nebenwirkungen ist Humbug, aber Unilever darf diesen Humbug weiter verbreiten“, sagte Sprecher Martin Rücker. Er forderte einen Verkaufsstopp von „Becel pro.activ“, bis die Sicherheit belegt sei.

Die Organisation will nun prüfen, ob sie in Berufung geht. Unilever sprach dagegen von einem „guten Tag für die Verbraucher“ und warf Foodwatch eine „Schmierenkampagne“ vor. (afp)

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