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Verstöße vieler Online-HändlerUmtausch auch ohne Originalverpackung möglich

Lesezeit 2 Minuten
Bei Zalando hat man eine Rückgabefrist von 100 Tagen – aber nur mit Originalverpackung.

Bei Zalando hat man eine Rückgabefrist von 100 Tagen – aber nur mit Originalverpackung.

Wer im Internet bestellt, kann das Gekaufte 14 Tage lang meist ohne Begründung zurückschicken. Doch mitunter gibt es Streit über das so genannte Widerrufsrecht, beklagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Viele Händler wollen die Ware nicht mehr zurücknehmen, wenn die Originalverpackung beschädigt ist oder ganz fehlt. Dürfen sie das? Nein, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW.

Die Organisation hat vor Kurzem 25 Shops geprüft. Das Ergebnis: Viele Verkäufer missachten die rechtlichen Vorgaben. „Auch ohne Originalverpackung darf der Händler laut Gesetz die Rücknahme nicht verweigern“, sagt Tryba.

Neun Shops im Test durchgefallen

In der Stichprobe der Verbraucherschützer forderten neun Shops bei einem Widerruf die Originalverpackung. Sieben davon aus den Branchen Schmuck, Fashion und Möbel schrieben, dass jede Ware „in ihrer Originalverpackung“ zurückgeschickt werden „muss“ (Babybjörn, Bolia, Charles-Vögele, Footshop, Huamet, Medpets, Schlummersack).

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Zwei Technik-Shops drohten mit „Wertersatz“ (Cyberport) bei „Rücksendung ohne Original-Produktverpackung“ oder mit „Abzügen vom Kaufpreis“ (Notebooksbilliger), wenn die Verpackung verloren oder beschädigt worden sei. Andere Anbieter forderten nur unterschwellig die Rücksendung inklusive Originalverpackung, berichtet die Verbraucherzentrale: Ein Modeshop teilte mit, er könne schnelle Abwicklung von Retouren ohne Originalverpackung nicht gewährleisten.

Zalando und Lidl sind kulant

Andere Händler zeigten sich deutlich kulanter, was das Widerrufsrecht anbelangt. 17 von 25 Händlern in der Stichprobe machten ermöglichten die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen, in Ausnahmefällen sogar 90 Tage (Lidl) oder rund 100 Tage (Zalando). Gut die Hälfte der Anbieter bestand in diesem Fall jedoch auf Rücksendung inklusive Originalverpackung. Das sei auch erlaubt, so die Verbraucherzentrale.

Schwierig in der Umsetzung wurde es in der Stichprobe bei Sperrgut. Der Discounter Lidl etwa verlangte, dass Kunden die Kaltschaummodelle wieder zusammenpressen „auf die maximal mögliche Abmessung von 160 cm x 50 cm x 50 cm“ – und als Paket aufgeben.

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