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Zoodirektor Nogge steht volle Pension zu

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Günther Nogge

Günther Nogge

Deutlicher hätte die Klatsche für den Aufsichtsrat des Zoos nicht ausfallen können, die er sich am Donnerstag beim Landgericht abholte. „Erstaunlich und nicht vertretbar“ sei seine Rechtsauffassung im Streit um die Pension des Noch-Zoodirektors Gunter Nogge.

Die 5. Kammer für Handelssachen empfahl dem Aufsichtsrat dringend, dem Zoochef die Pension zu zahlen, die er einfordert. Wenn nicht, werde man ein Urteil fällen müssen, das viele „deutliche Worte“ enthalten werde, die dem Image des Zoos nur schaden könnten. Die Verantwortlichen sollten die „blamable Geschichte“ ohne weiteres öffentliches Aufsehen vom Tisch bringen, so Richter Wolfgang Keller.

Die erwartete Debatte über die Frage, ob Nogge tatsächlich dienstunfähig ist, interessierte die Kammer nicht. Entscheidend sei allein Nogges Arbeitsvertrag. Dort heißt es unter anderem, dass der Zoochef nicht nur bei Dienstunfähigkeit, sondern sogar bei der Nicht-Verlängerung seines Vertrags einen Anspruch auf eine Pension habe, die 75 Prozent seines Gehalts betragen müsse. Da sei es einleuchtend, dass er dieses Ruhegehalt auch bekommen müsse, wenn er wegen des Erreichens der Altersgrenze ausscheide. Der Sinn und Zweck dieses Vertragstextes sei „unzweifelhaft“. Darauf zu verweisen, dass im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt sei, was geschehen müsse, wenn Nogge das 65. Lebensjahr erreicht habe, sei unerheblich. Weil „der Gesetzgeber sicher etwas klüger ist als der Aufsichtsrat eines Zoologischen Gartens“, wisse man, dass die Intention von Vertragstexten entscheidend sei und man nicht „an Buchstaben kleben“ dürfte. Lege man den Vertrag „vernunftorientiert“ aus, gebe es nur ein Ergebnis: Der Kläger habe Anspruch auf 6800 Euro Ruhegehalt.

Für Nogge, der nicht im Gerichtssaal erschien, ist das eine späte Genugtuung. Seit Wochen taucht er in der Öffentlichkeit nicht mehr auf, verschickt aber immer wieder Briefe, in denen er Politiker, Stadtverwaltung und eigene Mitarbeiter beschimpft. Der Streit hat die Zoo-Belegschaft so gespalten, dass dort nach der verspäteten Wahl von Theo Pagel zum neuen Zoochef, immerhin Nogges Wunschkandidat, seltsame Zustände herrschen. So werden heute Mitarbeiter der Zooschule und Angestellte des Tierparks nach Dienstschluss mit Fackeln zur Villa ihres Ex-Chefs ziehen. Das Gericht wunderte sich vielmehr darüber, dass der Aufsichtsrat auf Kosten des Zoos ein Rechtsgutachten zur Pensionsfrage in Auftrag gegeben habe, das Ergebnis dem Gericht aber nicht vorlege. Das sei schon „ein starkes Stück“, so Keller.

Der Rechtsanwalt des Zoos, Detlev Grimm, hatte ausdrücklich klare Worte erbeten. Der Aufsichtsrat wolle Rechtssicherheit. Auch wenn die Kammer kein Urteil sprach, bestehen kaum Zweifel, dass der Aufsichtsrat am Montag nichts anderes tun kann, als Nogges Forderungen zu erfüllen. Grimm betonte, dass Nogge für seine Tätigkeit „erhebliche Leistungen“ bekommen habe, um für sein Alter selbst vorsorgen zu können. Er hätte außerdem erkennen müssen, dass die Rente, die er von der Bundesversicherungsanstalt und einer privaten Lebensversicherung bekommen wird, nicht ausreiche. Er habe sich dienstunfähig erklärt, um der unangenehmen Frage nach der eigenen Verantwortung auszuweichen. Der Zoo werde nun aus seinem laufenden Etat Monat für Monat fast 4000 Euro für die Pensionsaufstockung zahlen müssen. Für das Ruhegehalt des Chefs habe man keine Rücklagen gebildet. Der einzige auch für die Finanzen verantwortliche Alleinvorstand sei Nogge selbst gewesen.

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