Zuhälter war erst 16 Jahre

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Junger Krimineller hatte Freundin mit Gewalt gefügig gemacht und ins Bordell geschickt.

Als er 14 war, dealte er mit Drogen. Er beging Einbrüche, stahl und bedrohte, erpresste oder misshandelte Jugendliche. Mehmet aus Nippes, heute 17 Jahre alt, hat die Strafakte eines Schwerkriminellen. Wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Zuhälterei wurde er vergangene Woche vom Landgericht Köln zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, denn Mehmet (Name geändert) ist noch nicht volljährig. Durch das „angemessene Urteil“ sei das Gericht „seiner besonderen Verantwortung als Jugendkammer gerecht geworden“, sagt sein Anwalt Ulrich Rimmel.

Angemessenes Urteil? Mehmet hatte, wohl auch angesichts der eindeutigen Beweislage, ein Geständnis abgelegt. Seiner Freundin, die er brutal geschlagen und auf den Strich geschickt hatte, ersparte er so den quälenden Auftritt vor Gericht. Deshalb fiel der Richterspruch für den jungen Türken, der zu Prozessbeginn bereits wegen anderer Straftaten in Haft saß, relativ milde aus. Denn im „Vergewaltigungsurteil“ mit eingerechnet sind 18 Monate Klingelpütz, zu denen Mehmet im Juli 2004 wegen räuberischen Diebstahls und diverser Körperverletzungen verurteilt worden war. Für die Vielzahl der Straftaten hätte ein Erwachsener eine deutlich höhere Strafe erhalten.

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Die kriminelle Karriere des jüngsten Zuhälters Kölns ist geprägt durch Brutalität. Alleine in der Zeit von März bis Oktober 2003 sind zehn Straftaten aktenkundig: Mit Freunden bedroht er immer wieder Jugendliche, nimmt ihnen die Handys weg, tritt und prügelt mit Schlagstöcken auf die Wehrlosen ein. „Wenn du zur Polizei gehst, bringe ich dich um“, droht er anschließend. Mit seinen Kumpels stiehlt er im Warenhaus eine Musikanlage, raubt einen Kiosk aus, bricht in eine Spielhalle ein und nimmt den Tresor mit.

Im November 2003, da ist Mehmet 15 Jahre alt, wird er zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Es sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte „in gewissem Maße noch lernfähig zu sein“ scheine, begründet der Richter die Bewährung. Die vage Hoffnung des Juristen fußt darauf, dass Mehmet den Vorschlag seiner Bewährungshelferin, an einem Anti-Aggressivitäts-Training teilzunehmen, nicht sofort ablehnt.

Tatsächlich aber geht der junge Türke nur wenige Male zum psychologischen Training. Dagegen prügelt er immer wieder auf seine ein Jahr ältere Freundin ein, mit der er seit ein paar Wochen zusammen ist. „Er macht sie sich gefügig“, wird der Staatsanwalt später sagen.

Als Mehmet der jungen Frau im Sommer 2004 befiehlt, für ihn anschaffen zu gehen, widerspricht sie zunächst, kann aber seinem Drängen schließlich nicht standhalten. Der Jungzuhälter ohne Führerschein fährt seine Freundin mit dem Auto zu Bordellen in Bergheim, Leverkusen und Köln. Nach Schicht- ende nimmt er ihr das gesamte Geld ab. Wenn Mehmet schlechte Laune hat, schlägt er der jungen Frau mit der Faust ins Gesicht. Einmal schmettert er ihren Kopf mehrfach mit voller Wucht gegen eine Wand.

Er werde sie umbringen und ihre Eltern gleich mit, wenn sie nicht weiter für ihn arbeite, droht er. Als sie trotzdem zu fliehen versucht, drischt er mit einer Gürtelschnalle und einem Staubsaugerrohr auf sie ein, boxt in ihren Unterleib. „Ich habe dich nicht verkauft, dafür misshandele ich dich jetzt“, höhnt er, spuckt der Weinenden ins Gesicht, vergewaltigt sie und wirft ihr eine schwere Batterie auf den Fuß.

Im Dezember 2004, nach einem halben Jahr Martyrium, gelingt der Verzweifelten endlich die Flucht. Sie versteckt sich vor Mehmet und erzählt der Polizei von ihrer Leidensgeschichte.

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