Das Kölner Landgericht hat einen Lageristen wegen Totschlags verurteilt. Doch eine entscheidende Frage blieb in dem Verfahren offen.
Kölner mit 140 Messerstichen getötetHohe Haftstrafe für den Täter – Eltern des Opfers quält Frage
Er hat einen guten Freund mit 140 Messerstichen getötet, doch das Motiv blieb bis zum Ende des Strafprozesses vor dem Landgericht unklar. Nun wurde der 25-jährige Lagerist wegen Totschlags zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer von einer Affekttat gesprochen, für die nicht mehr als sieben Jahre Haft ausgesprochen werden sollte.
Landgericht Köln: Angeklagter wollte seine Tat vertuschen
Bei dieser Diskrepanz zwischen dem Ziel der Anwälte und dem eigentlichen Urteil scheint klar, dass der Fall wohl auch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwecks Überprüfung der Kölner Entscheidung beschäftigen wird. Das Gericht hatte den Eltern im sogenannten Adhäsionsverfahren zudem im Zuge der Urteilsverkündung ein Hinterbliebenengeld von 12.000 Euro zugesprochen.
Gegen eine Tat im Affekt sprach vor allem das perfide Nachttatverhalten des Angeklagten. Nachdem dieser Mitte Juni vergangenen Jahres seinen Freund in dessen Wohnung in Kalk mit einem Küchenmesser getötet hatte, wollte er seine Tat vertuschen. Eine Polizeibeamtin hatte im Landgericht geschildert, dass der Tatverdächtige noch in der Nacht eine Aussage machen wollte.
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Köln: Schreckliche Tatortbilder im Prozess gezeigt
Der wahre Täter sei ein gewisser Nico, der sich zum Date mit seinem Mitbewohner verabredet habe. Diesen habe er noch begrüßt, sei dann zum Einkaufen gegangen. Bei seiner Rückkehr habe er die blutüberströmte Leiche seines Freundes entdeckt und um Hilfe gerufen. Nachbarn widerlegten das. Sie hatten schon viel früher Schreie vernommen und niemand sei ins Haus zurückgekehrt.
Im Prozess wurden Fotos des Todesopfers vom Tatort gezeigt. Die Eltern des 23-Jährigen waren im Gerichtsaal anwesend. Die Mutter lief beim Anblick ihres toten Sohnes weinend nach draußen. Das Opfer hatte noch versucht den Messerangriff abzuwehren, letztlich trafen allein 14 Stiche das Lungengewebe, der 23-Jährige starb unter anderem aufgrund des immensen Blutverlustes.
Eltern des Getöteten quält die Frage nach dem „Warum“
„Ich bin für den Tod meines besten Freundes verantwortlich“, hatte der Angeklagte beim Prozess ausgesagt. Den Grund für sein Handeln enthielt er der Richterin allerdings vor. Er wolle seine Verantwortung nicht auf das Opfer abwälzen, hatte der Täter angedeutet. Erst einen Monat vor dem Verbrechen hatte das Opfer seinen Freund in dessen Wohnung aufgenommen.
Ratlos und verzweifelt ließe das Verfahren die Eltern des Getöteten zurück, berichtet Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Warum musste mein Kind sterben?“, diese die Eltern nun seit Monaten quälende Frage sei im Prozess nicht beantwortet worden. „Und das nehme ich dem Angeklagten sehr übel“, sagt Anwältin Müller-Laschet.