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Bis zu 50.000 Euro StrafeStadt Köln beschließt an Silvester erstmals großflächiges Böllerverbot

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Zwei Polizisten vor einem Schild mit der Aufschrift „Verbot auf der gesamten Platzfläche“ und Böllersymbolen

Das bereits sehr mehreren Jahren am Kölner Dom geltende Böllerverbot wird dieses Jahr auf große Teile der Kölner Innenstadt ausgeweitet.

Die Verwaltung hat das Böllerverbot an Silvester 2023/2024 auf einen Großteil der Innenstadt - darunter die Kölner Ringe - ausgeweitet.

In diesem Jahr wird es in Köln an Silvester zum ersten Mal eine großflächige Böllerverbotszone in der linksrheinischen Innenstadt geben. Das gab die Stadt Köln am Donnerstag (16. November) bekannt. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses des Stadtrats hat zur Folge, dass im Bereich zwischen dem Rhein und einschließlich den Kölner Ringen keine „pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) mit ausschließlicher Knallwirkung“ mehr abgefeuert werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel klassische Silvesterknaller oder Böller.

Feuerwerksraketen und andere Feuerwerkskörper, bei denen es in erster Linie um die Sichtbarkeit gehe, dürfen dagegen weiterhin gezündet werden. Personen, die das Verbot missachten, können mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Euro belangt werden, im Rahmen des Sprengstoffgesetzes ist sogar eine Strafe von bis zu 50.000 Euro möglich. „Mit der Ausweisung dieser großflächigen Böllerverbotszone reagiert die Stadt Köln auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger, die sich in den vergangenen Jahren über den Lärm, aber auch die in der dicht bebauten Innenstadt besonders hohe Feinstaubbelastung an Silvester beklagten“, begründete Stadtdirektorin Andrea Blome den Beschluss.

„Zudem wollen wir durch die neue Regelung Polizistinnen und Polizisten, Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen, die in der vergangenen Silvesternacht in anderen Großstädten mit Böllern beworfen und dadurch verletzt wurden“, erklärte Blome. Als positive Begleiterscheinung nannte sie die Reduzierung von Müll.

Alles zum Thema Andrea Blome

Köln-Innenstadt: Am Dom sind Feuerwerkskörper erneut verboten

Im Umfeld des Doms dürfen wie in den vergangenen Jahren keine Feuerwerkskörper jeglicher Art wie zum Beispiel Feuerwerksraketen mitgeführt oder abgefeuert werden. Hier ist selbst das Mitbringen von Gegenständen wie Wunderkerzen verboten. Auch in der Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen gilt ein stadtweites Verbot.

Um eine Einhaltung des Böllerverbots sicherzustellen, wird laut der Stadt das Amt für öffentliche Ordnung „im Rahmen seiner personellen Kapazitäten“ vor Ort sein und Verstöße mit einem entsprechenden Bußgeld ahnden. Eine flächendeckende Kontrolle der Kölner Innenstadt ist dagegen schwierig umzusetzen, da die Böller in Gegenwart der Polizei oder der Ordnungsdienstkräfte gezündet werden müssten, um geahndet können. Aus diesem Grund kann das Verbot vor allem als Appell verstanden werden.

Das vom Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt auf den Weg gebrachte Böllerverbot in der Kölner Innenstadt wurde bereits im März 2023 vom Verwaltungsausschuss des Stadtrats beschlossen. Nun wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die Details festgelegt wurden. Damit ist die ausgeweitete Böllerverbotszone für kommendes Silvester 2023/2024 ab sofort verbindlich. Sie gilt am 31.12.2023 sowie am 1.1.2024 von jeweils 0 Uhr bis 24 Uhr. Juristen halten ein pauschales Böllerverbot für die Innenstadt für rechtlich fragwürdig.