Zum Glück waren zu dem Zeitpunkt keine Jets am Himmel. Der Pilot der Drohne wurde ermittelt. Ein Verfahren gegen ihn wurde eingeleitet.
Zwischenfall am FliegerhorstDrohne dringt in Nörvenich in verbotene Zone ein
In die Flugkontrollzone des Fliegerhorstes Nörvenich bei Kerpen ist am Mittwoch (3. Mai) eine Drohne eingedrungen. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben eines Sprechers des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ um 16.27 Uhr – zu einem Zeitpunkt war die Kontrollzone noch aktiv und es hätte jederzeit mit Flugverkehr gerechnet werden müssen.
In Zusammenarbeit mit der Luftwaffe hat ein Team der Bezirksregierung Düsseldorf den Piloten der Drohne ermittelt, es wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Glücklicherweise seien keine an- oder abfliegenden Luftfahrzeuge beteiligt gewesen, teilte der Sprecher mit. Andernfalls hätte das Luftwaffengeschwader Strafanzeige gestellt.
Der Betrieb von Drohnen im Bereich eines Flugplatzes sei ohne eine entsprechende behördliche Genehmigung ausdrücklich untersagt. Verstöße würden durch die Ahndungs- und Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr stellt gemäß § 315 Strafgesetzbuch eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Bereits der Versuch ist strafbar. (jtü)