„Der Fall Günter Ott“Ex-GAG-Chef soll Schadensersatz zahlen

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Köln – Es dauerte fast geschlagene vier Stunden, bis der Vorstand der GAG endlich zum „Fall Günter Ott“ Stellung nahm. Der unschöne Abgang des in der Öffentlichkeit und bei Mietern so beliebten GAG-Chefs war für die meisten der anwesenden Kleinaktionäre das wichtigste Thema der diesjährigen Hauptversammlung. Dass es Finanzvorstand Uwe Eichner fertig brachte, zwei Stunden lang zu reden, ohne einmal den Namen des Ex-Kollegen zu erwähnen, musste mancher als Provokation empfinden. Die Kritik der Kleinaktionäre und ihrer Vertreter im Anschluss an Eichners Redemarathon war programmiert. „Wie in einem Theater“ fühle sie sich, meinte die Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Ihr Kollege von der Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz kritisierte die mangelhafte Information über die Umstände der Trennung. Andere nahmen den von Kommunalpolitikern dominierten Aufsichtsrat ins Visier. Das Kontrollgremium habe versagt. Weil es seine Aufgaben nicht erfülle, sei es zu Entwicklungen wie dieser gekommen, kritisierte ein Sprecher der SEB-Bank. 15 Aufsichtsräte seien nicht in der Lage zwei Vorstände zu kontrollieren. „Hier scheint irgendwas nicht zu stimmen.“

Warum sich Vorstand und Aufsichtsratschef Jochen Ott für die nicht nachvollziehbare Dramaturgie der Veranstaltung entschieden hatten, blieb ihr Geheimnis. Der Zorn der Aktionäre wäre vielleicht weniger deutlich ausgefallen, hätte man sie nicht stundenlang im Ungewissen gelassen. Der Aufsichtsrat habe beschlossen Schadensersatzansprüche gegen den ausgeschiedenen Vorstand Günter Ott geltend zu machen, berichtete schließlich GAG-Vorstand Kathrin Möller. Zu klar seien die Hinweise auf das Fehlverhalten des ehemaligen Managers des Wohnungsbauunternehmens. Ott habe im Zusammenhang mit der Sanierung des Stammsitzes am Heumarkt „zweifelhafte Forderungen der Mieter“ anerkannt. Die Sanierung sei „weder ordnungsgemäß geplant noch ordnungsgemäß baulich durchgeführt“ worden. „Allein im Interesse der Mieter“ - das sind die Betreiber des Restaurants „XXII Apostel“ und eines Hotels - seien „hohe Ausgaben veranlasst“ worden. Der Schaden betrage mindestens drei Millionen Euro.

Möller nahm den Aufsichtsrat in Schutz: Dieser habe keine Veranlassung gehabt einzuschreiten, weil er nichts gewusst habe. „Es gibt Anhaltspunkte, dass Günter Ott das Bekanntwerden seiner Versäumnisse bewusst und aktiv verzögert hat.“

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