Landgericht KölnVor Gericht geht’s um die Wurst

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Jens Wolff präsentiert den Schweinezahn im Landgericht.

Jens Wolff präsentiert den Schweinezahn im Landgericht.

Köln – Hausmannskost ist kein Thema mehr für Jens Wolff seit Sommer vergangenen Jahres. Da saß der promovierte Kölner Wirtschaftsanwalt mit der Familie gemütlich am Frühstückstisch und biss genüsslich in ein belegtes Brot mit Blutwurst. „Es krachte und tat richtig weh“, erinnert sich Wolff an den Moment, der ihm den Appetit auf deftige Wurstwaren wohl für immer verdorben hat.

Sein Zahnfleisch blutete, ein oberer Schneidezahn brach ab. Denn Wolff hatte auf etwas Hartes gebissen, dass sich am Mittwoch in einem Zivilprozess vor dem Kölner Landgericht als ein „Schneidezahn von einem Schwein“ herausstellte. Wolff verlangt jetzt 3.500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz von der Wurstfirma. Diese hatte außergerichtlich bereits 500 Euro überwiesen. „Mehr geht nicht“, erwiderte die Gegenseite auf die Frage des Gerichts nach einer gütlichen Einigung.

Richter Buchmann war jedenfalls gut vorbereitet und zückte gleich zum Prozessauftakt einen Zollstock, um den Stein des Anstoßes exakt zu vermessen: „11 mm hoch, 8 mm breit und 1 bis 2 mm dick“, diktierte der Richter ins Protokoll und seine Frage an den Anwalt der verklagten Wurstfirma aus Thüringen war wohl eher rhetorischer Natur: „Darf so ein Ding in der Wurst sein?“ Buchmann schob die Antwort mit einem Beispiel gleich hinterher: „Wenn ein kleines Kind so etwas in den Hals bekommt, ist es tot.“

„So etwas geht nicht“

Die Gegenseite blieb davon jedoch ziemlich unbeeindruckt und konterte mit der Frage, ob „derartige Vorkommnisse bei einem Produktionsprozess im Lebensmittelbereich überhaupt vermeidbar sind?“ Zudem gab der gegnerische Anwalt zu bedenken, „welch finanzieller Aufwand da betrieben werden muss, umso ein Problem zu verhindern.“ Für ihn sei das Geschehen ein „vertretbares Risiko, das vom Verbraucher hinzunehmen sei“. Und er zitierte einen Ernährungswissenschaftler mit dem Bonmot: „Essen ist gefährlich, nichts essen ist gefährlicher.“

Für Kläger Wolff, der nach eigenem Bekunden nicht zum Vegetarier mutierte und weiter Fleisch und Wurst isst, ist die Klage grundsätzlicher Natur. „Gegen kleine Knochensplitter hätte ich ja nichts gesagt, aber so etwas geht nicht.“ Es scheint, als hätte er den Richter auf seiner Seite, der seine Entscheidung am 13. Mai verkünden will. Möglicherweise wird es vorher noch ein Gutachten geben, das klären soll, wie hoch neben den Reparaturkosten am Gebiss die psychische Beeinträchtigung des Klägers zu bewerten ist.

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