Landgericht KölnDrei Ultra-Fans des 1. FC Köln zu Bewährungsstrafen verurteilt

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Die drei angeklagten Fußballfans stehen im Landgericht Köln - zwischen ihren Anwälten Alexandra Stolley (v.l.), Tobias Nikolas Westkamp und Jan-Henrik Heinz.

Die drei angeklagten Fußballfans stehen im Landgericht Köln - zwischen ihren Anwälten Alexandra Stolley (v.l.), Tobias Nikolas Westkamp und Jan-Henrik Heinz.

Köln – Dreieinhalb Jahre nach dem Angriff auf einen Reisebus mit Gladbach-Anhängern hat das Kölner Landgericht drei Kölner Ultra-Fans zu Bewährungsstrafen verurteilt. Wegen Nötigung erhielt ein angehender Gymnasiallehrer sechs, ein Kfz-Lackierer acht Monate Bewährung. Ein Sozialarbeiter wurde wegen Landfriedensbruch zu sieben Monaten Bewährung verurteilt.

Die ehemaligen Mitglieder der FC-Fangruppe „Wilde Horde“ hatten im Prozess reumütig zugegeben, sie hätten mit ihrer Attacke im März 2012 auf der Autobahn-Raststätte Siegburg dem Erzrivalen Borussia Mönchengladbach zeigen wollen, „wer hier die Macht hat“.

Gleichzeitig räumten sie ein, „einen großen Fehler begangen zu haben“. Sie hatten mit einem brandgefährlichen Abdrängmanöver den Reisebus mit ihren Kleinfahrzeugen in die Zange genommen und zur Ausfahrt an der Raststätte gezwungen. „Es war eine reine Machtdemonstration“, hieß es im Urteil.

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Eltern und Kinder im Bus

Im Gefolge des Trios waren Dutzende Kölner Fans, die auf der Raststätte mit Totschlägern und Eisenketten bewaffnet aus ihren Autos gesprungen und – dank der Umsicht des Busfahrers vergeblich – versucht hatten, die Businsassen zum Ausstieg zu bewegen: in der irrigen Annahme, es seien Ultras, tatsächlich waren es herkömliche Fans, darunter Eltern mit ihren Kindern.

Wer letztlich mit Steinen, Ketten und Waffen auf den Bus eingeschlagen hatte, konnte angesichts des tumultartigen Treibens im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden. An dem Bus war ein Sachschaden von rund 25.000 Euro entstanden. Keinem der Angeklagten sei eine Beteiligung an der Gewalteskalation nachzuweisen, hob der Richter ausdrücklich in der Urteilsbegründung hervor.

Zwei Angeklagten war lediglich aufgrund des gefährlichen Fahrmanövers Nötigung, einem dritten Angeklagten Landfriedensbruch vorgeworfen worden, weil er sich mit Drohgebärde vor dem Bus aufgebaut und zur Gewalt angestachelt hatte. Damit habe der Dritte im Bunde „massiv die öffentliche Sicherheit gefährdet“.

Klassische Kandidaten für eine Bewährungsstrafe

Die Situation auf dem Rastplatz nannte der Richter „hochgefährlich, sie hätte explodieren können“. Strafmildernd wertete die Kammer zum einen die Geständnisse des Trios, die „umfassend, reumütig, freimütig und von Einsicht geprägt“ seien sowie die Tatsache, dass an jenem Tatabend ein „gruppendynamisches Geschehen“ vorgeherrscht habe.

Auch der weitere Lebensweg aller drei Angeklagten zeige, dass „sie die klassischen Kandidaten für eine Bewährungsstrafe sind“. Alle drei „stehen mit beiden Beinen im Leben und haben einen strukturierten Alltag vorzuweisen“, nannte der Richter weitere mildernde Umstände. „Sie haben Ihre Lektion gelernt“, gab er dem Trio abschließend mit auf den Weg. Die Urteile sind bis auf einen Fall rechtskräftig.

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