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25. Juli: Prozess um Prügelaffäre - Polizisten verurteilt

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Stefan N.

Stefan N.

Richter sprach von „mittelbarer Verantwortlichkeit“ am Tod des Opfers.

Köln - Im Prozess um die Prügelaffäre bei der Kölner Polizei sind alle sechs Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zu Bewährungsstrafen von einem Jahr bis 16 Monaten verurteilt worden.

Das Kölner Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Polizisten der Eigelsteinwache im Mai 2002 den 31-jährigen Stephan Neisius mit Schlägen und Fußtritten massiv misshandelt haben. Zuvor hatte sich der Zwei-Zentner-Mann massiv gegen seine Festnahme gewehrt. N. hatte Drogen genommen und litt an einer akuten Psychose. Noch am selben Abend brach er bei einer Blutentnahme zusammen und starb nach zwei Wochen im Koma.

Der Vorsitzende Richter, Bruno Terhorst, sprach von einer „Verkettung unglückseliger Faktoren“, die dem Geschehen „gewisse Züge eines Unglücksfalles“ aufgedrückt hätten und deshalb den Angeklagten nicht zuzurechnen sei. „Sie sind und waren keine Prügelpolizisten“, sagte der Richter.

In der Urteilsbegründung wurde das Verhalten der Angeklagten trotzdem auch unmissverständlich kritisiert: „Tritte und Schläge gegen den Kopf bergen ein tödliches Risiko“, sagte der Richter und gab damit den Polizisten eine „mittelbare Verantwortlichkeit“ am Tod von Neisius. Die Tatsache, dass die Ärzte die akute Psychose des Randalierers nicht erkannten und er bei „einer optimalen Behandlung hätte überleben können“, sei für die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten nicht entscheidend.

Keinen Zweifel ließ Terhorst an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise in der Wohnung: Der „äußerst schwierige Einsatz“ habe zunächst „höchste Anforderungen“ an die Polizisten gestellt - im Gegensatz zur Situation auf der Wache: „Hier wurde auf einen wehrlosen Mann eingeprügelt.“

Keinen Zweifel hegte das Gericht an der Glaubwürdigkeit der Polizisten, die als Augenzeugen den Fall erst ins Rollen gebracht hatten. Beide hätten sowohl „differenziert wie detailreich“ ausgesagt und die belastenden Aussagen „aller Anfeindungen zum Trotz“ aufrechterhalten. Die Verteidigung hatte ihr „zögerliches Verhalten“ als Indiz für deren Verlogenheit gesehen und kündigte noch im Gerichtssaal Revision an.

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