Hartz-IV-Empfänger2000 Euro Nachhilfekosten – Jobcenter muss Betrag nicht ersetzen

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Symbolbild

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Düsseldorf – Das Jobcenter muss Nachhilfekosten für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern übernehmen, wenn die Versetzung gefährdet ist. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden und die Klage einer Mutter abgewiesen, die gut 2000 Euro Nachhilfekosten für ihre Tochter ersetzt haben wollte.

Zwar sei diese als Schülerin in der neunten Klasse in Englisch und Mathe auf Note 4 abgerutscht, die Versetzung sei aber nicht gefährdet gewesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Nachhilfe habe einer möglichst guten mittleren Reife dienen sollen. Dies müsse das Jobcenter nicht finanzieren. Maßstab sei das Erreichen des Hauptschulabschlusses (Az.: S 21 AS 1690/15). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa) 

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