OverathWaschpark-Betreiber fordert Schadensersatz von der Stadt

Lesezeit 4 Minuten
„Ich bin doch kein Bittsteller“, sagt Unternehmer Stefan Schemuth, der sich über die Gesprächsverweigerung der Stadt ärgert.

„Ich bin doch kein Bittsteller“, sagt Unternehmer Stefan Schemuth, der sich über die Gesprächsverweigerung der Stadt ärgert.

Overath – Schwere Vorwürfe gegen die Stadt Overath erhebt der Overather Waschpark-Betreiber Stefan Schemuth. Nachdem die Stadt ihm die Sonntagswascherlaubnis entzogen habe, habe er mehrfach um ein Gespräch gebeten, um sich in der Frage des fälligen Schadensersatzes gütlich zu einigen. Darauf habe die Behörde, namentlich Bürgermeister Jörg Weigt, aber gar nicht reagiert.

Im Gespräch mit dieser Zeitung sagte Schemuth: „Ich bin überrascht von der Ignoranz, mit der die Verwaltung mir begegnet. Ich bin doch kein Bittsteller. Immerhin ist es die Stadt gewesen, die den Fehler gemacht habe.“ Das habe der Bürgermeister auch öffentlich eingeräumt. Schemuth: „Die Stadt sollte nicht meinen, dass sie an der Hausnummer vorbeikommt, indem sie sich wegduckt.“ Für ihn gehe es um viel Geld: „Wenn das Wetter gut ist, ist der Umsatz an einem Sonntag so hoch wie an drei Werktagen.“

Ausgangspunkt des Konflikts ist wie berichtet die Tatsache, dass die Stadt mit Baugenehmigung vom 23. Februar 2014 Schemuth eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen zugestanden hatte, obwohl das gegen das NRW-Feiertagsgesetz verstieß.

Konkurrentin beschwert sich

Mit der Genehmigung in der Tasche investierte Schemuth und eröffnete im Dezember 2015 seinen „Waschpark Overath“: Sieben Tage pro Woche Portalwaschanlage, Selbstwasch- und Staubsaugerplätze – zum Missfallen einer Overather Konkurrentin, die nur werktags öffnen durfte.

Die Rechtslage

Dass die Sonntagswascherlaubnis der Stadt rechtswidrig war, ist mittlerweile unstrittig. Beim Schadenersatz berufen sich Stefan Schemuth und seine Berater nun auf das Verwaltungsverfahrensgesetz.

In Paragraf 48 (3) heißt es: „Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt (...) zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist.“

Das gilt allerdings nicht, wenn der Betroffene die Rechtswidrigkeit „kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte“. Schemuth sagt, er habe sie nicht gekannt. (sb)

Die Unternehmerin schickte am 30. Mai 2016 eine Beschwerde gegen diese amtliche Wettbewerbsverzerrung an die Stadt – und wurde in der Folge monatelang mit Briefen hingehalten: Am 22. Juli schrieb die damalige Bauamtsleiterin, die Stadt werde den Verstoß gegen das Feiertagsgesetz abstellen. Am 28. September schrieb Weigt persönlich, die Stadt sei weiter an der Sache dran, müsse Schemuth aber noch Gelegenheit zur Stellungnahme geben, und am 28. November folgte, unterzeichnet von einer Sachbearbeiterin, eine Kehrtwende um 180 Grad: Die Stadt sei nicht verpflichtet, die Genehmigung zurückzunehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Nach diesem monatelangen fruchtlosen Schriftverkehr wandten sich die Konkurrentin und ihr Vermieter an diese Zeitung und machten die Sache öffentlich. Auch die Bezirksregierung schaltete sich ein und stellte mit Verfügung von 23. Januar 2016 unmissverständlich klar, was Sache sei: dass nämlich das NRW-Feiertagsgesetz ein Sonntagsverbot für Waschparks aller Art beinhalte, auch im Bezirk Köln gelte und von den Behörden gefälligst auch zu kontrollieren sei – zum Leidwesen anderer Anbieter, deren Anlagen bis dahin stillschweigend geduldet worden waren. Seither müssen Sonntagswäscher aus dem Großraum Köln nach Rheinland-Pfalz oder in andere Bundesländer fahren, wenn sie meinen, ihre Fahrzeuge partout nicht an Werktagen reinigen zu wollen oder zu können.

Für Schemuth folgte nun ebenfalls eine Kehrtwende um 180 Grad: Nachdem die Stadt seinem Anwalt noch am 28. November 2016 mitgeteilt hatte: „Das Verfahren gegen Ihren Mandanten wird eingestellt“, folgte am 31. Januar 2017 die Ankündigung und am 10. März der Vollzug in Sachen „Teilrücknahme der Baugenehmigung“. Bis 3. April dürfe er sonntags noch öffnen, danach sei Schluss; die Stadt werde das kontrollieren.

Schemuth kann das Verhalten der Stadt überhaupt nicht nachvollziehen. Dass das Feiertagsgesetz die Sonntagswäsche verbiete, akzeptiere er, nachdem sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht seine Eilanträge abgelehnt hätten. Doch da er sich nichts habe zuschulden kommen lassen, sondern die Stadt den Fehler gemacht habe, stehe ihm Schadensersatz zu. Jedoch seien seine Mails unbeantwortet geblieben.

Der Overather Bürgermeister Jörg Weigt wollte die Vorwürfe gestern nicht kommentieren. Der Verwaltungschef: „Ich werde mich zu und in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern!“

KStA abonnieren