KammerIHK zahlt Pflichtbeiträge an Unternehmen zurück

Lesezeit 3 Minuten
Die Kölner IHK

Die Kölner IHK

Köln – Es ist das erste Mal in der langen Geschichte der Industrie- und Handelskammer Köln (IHK) , dass sich die Unternehmen zumindest über eine kleine Teil-Erstattung ihrer Beiträge freuen können. Die Vollversammlung der Kammer stimmte den Plänen am Dienstagabend zu.

Insgesamt rund 95.000 Unternehmen werden von dem Schritt profitieren. Der Rest der insgesamt 150.000 IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region ist von den Beiträgen ohnehin freigestellt, weil sie zu wenig Gewerbeertrag oder Gewinn erwirtschaften.

Insgesamt 3,6 Millionen Euro werden künftig an die Pflichtmitglieder zurückfließen. Die Unternehmen, die ihren Beitrag für das Jahr 2016 schon bezahlt haben, werden eine direkte Erstattung bekommen. Bei den anderen wird das Guthaben mit den Beiträgen für 2017 verrechnet. Die Kölner Kammer geht diesen Schritt nicht ganz freiwillig, sondern sie folgt der Rechtsprechung, die sich in den vergangenen Jahren geändert hat.

Denn zunehmend sehen Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland die Tatsache kritisch, dass die meisten der 79 Kammern in der Vergangenheit in ihren Augen zu viel Vermögen angehäuft haben.

Dreistellige Millionenbeträge schlummern in Rücklagen

Dreistellige Millionenbeträge, so Schätzungen, schlummern derzeit bundesweit in Rücklagen, die etwa wie die Ausgleichsrücklage für Schwankungen bei den Beitragseinnahmen und andere Risiken gedacht sind, aber nach Einschätzung zahlreicher Gerichte viel zu hoch angelegt sind. Grundsätzlich dürfen Kammern nämlich nur Pflichtbeiträge erheben, wenn sie ihre Kosten nicht anderweitig decken können - beispielsweise aus dem, was sie in Form der Rücklagen auf der hohen Kante haben.

Das Kölner Verwaltungsgericht entschied deshalb kürzlich, dass die Ausgleichsrücklage nicht mehr als 30 Prozent dessen sein dürfe, was den Aufwand für den Betrieb der Kammer insgesamt ausmacht. In Köln lag man mit insgesamt 13,6 Millionen Euro Ausgleichsrücklage deutlich drüber.

Auch aufgrund dieser Tatsache kassierte das Kölner Verwaltungsgericht nicht nur im vergangenen Jahr, sondern auch in den Jahren davor mehrere Beitragsbescheide, gegen die Unternehmer Einspruch eingelegt hatten. Diese juristischen Niederlagen führten dazu, dass die Kammer nun einen Teil der Beiträge erstattet.

Allerdings hat man sich entschieden, nur für das Jahr 2016 zurückzuzahlen, obwohl auch in den Jahren zuvor schon Beitragsbescheide aus denselben Gründen gerichtlich aufgehoben wurden. „Ich freue mich zwar, dass der große gerichtliche und öffentliche Druck in Köln zu dieser Entscheidung geführt hat“, sagt Kai Boeddinghaus, Chef der kammerkritischen Organisation BffK.

Erstattung von nur einem Jahr zu wenig

Allerdings sei eine Erstattung von nur einem Jahr deutlich zu wenig, hätten die Gerichte doch auch die Praxis in den davor liegenden Jahren kritisiert.

Nach der Erstattung wird die Ausgleichsrücklage in Köln noch bei zehn Millionen Euro liegen, das entspricht, 25 Prozent des Betriebsaufwandes.

Die Kölner ist nicht die erste Kammer bundesweit, die diesen Weg geht. Den Anfang machte Berlin im vergangenen Jahr. Dort schüttete die IHK insgesamt gut 13 Millionen Euro an ihre Pflichtmitglieder aus.

KStA abonnieren