Mord am Schulzentrum WeidenMehdi K. streitet Tötung seiner Frau im Prozess erneut ab

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Dem 49-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine schwangere Ehefrau erschossen zu haben.

Köln – Nur wenige Sekunden, nachdem er seine Frau erschossen habe, schrieb Mehdi K. ihr eine Handy-Nachricht: „Tina, ich flehe Dich an, komm zurück. Ich habe 6000 Euro für unsere nachträgliche Hochzeitsfeier aufgetrieben.“

Laut Anklage war der Ehemann der Schütze, der die tödlichen Schüsse im November 2016 auf seine von ihm schwangere Frau nach einem Streit am Weidener Schulzentrum mit zwei Schüssen abgab, sie regelrecht hinrichtete. Zwei Kugeln trafen das Opfer in Kopf und Herz.

In ersten polizeilichen Vernehmungen hatte der Iraner die Tat auch gestanden, sein Geständnis allerdings im Prozess widerrufen. Angeblich, weil ihm kein Dolmetscher zur Seite stand. „Was für eine Schaufenster-Veranstaltung“, entfährt es einem Prozessbeteiligten am sechsten Verhandlungstag, nachdem von der Berliner Ausländerbehörde ein Schreiben bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung des Angeklagten verlesen wird.

In dem amtlichen Dokument wird dem Angeklagten bereits 2009 bescheinigt, dass er nahezu „fließend fehlerfrei Deutsch spricht“. Im Prozess jedoch lässt sich K. Satz für Satz von einer Dolmetscherin übersetzen.

Mehdi K. behauptet: Ein Unbekannter habe seine Frau erschossen

Und er wartet gegen Ende des Prozesses mit einer ungeheuerlich klingenden Behauptung auf: Nicht er, sondern ein unbekannter Mann habe in jener Novembernacht auf seine Frau geschossen. Der Ehemann will ihr nach dem vorangegangenen Streit auf dem Weihnachtsmarkt lediglich unauffällig gefolgt sein, als sie in der Nacht noch allein einen Spaziergang machen wollte. Das sei der Unbekannte plötzlich aus der Dunkelheit auf seine Frau zugekommen, habe sich zunächst mit ihr unterhalten und dann die beiden Schüsse abgegeben.

Warum er keinen Notarzt, die Polizei oder einen Rettungswagen rief? „Aus Scham, panischer Angst und wegen einer Schockstarre, die ihn damals überfiel“, geben die Verteidiger für ihren Mandanten zu Protokoll. Mehdi K. habe sich damals „unheimlich geschämt“, nicht eingegriffen zu haben. Das Geständnis bei der Polizei habe er nur aus einem Grund abgegeben: „Er hat sich schuldig gefühlt, den Täter damals nicht zur Rede gestellt zu haben.“

Verminderte Schuldfähigkeit wird dem Angeklagten abgesprochen

Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit hat eine Gutachterin dem Angeklagten wenig positive Eigenschaften attestiert. Mehdi K., der unmittelbar nach der Tat wie auch schon Jahre zuvor sich mit eher oberflächlichen Schnittwunden versuchte, das Leben zu nehmen, sei „theatralisch, manipulativ“, die Suizidversuche daher eher weniger ernst zunehmen.

Der Angeklagte habe eine „Tendenz zum Selbstmitleid und zur Sentimentaltät“. Auch neige K. aufgrund seines „egozentrischen Charakters“ dazu, anderen die Verantwortung zuzuschieben. Der Angeklagte sei „weder schwachsinnig noch physisch schwer krank“. Deshalb sprach die Gutachterin ihm jegliche verminderte Schuldfähigkeit ab.

Die Plädoyers sind für kommenden Mittwoch vorgesehen.

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