Wegen PflasterschädenBohrungen an der Stationsstraße müssen warten

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Das Pflaster der Fußgängerzone weist erhebliche Schäden auf, die auch nachmessbar sind. Die Frage ist nur: Wer ist für die Schäden verantwortlich?

Das Pflaster der Fußgängerzone weist erhebliche Schäden auf, die auch nachmessbar sind. Die Frage ist nur: Wer ist für die Schäden verantwortlich?

Bergisch Gladbach – Die Sommerferien gehen dem Ende entgegen, und zumindest eine große Baustelle wurde nicht eingerichtet: die für die Bohrungen an der Stationsstraße. Dafür müsste die Straße gesperrt werden. Diese Bohrungen sind Teil eines sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens (siehe Kasten) rund um die neugestaltete Innenstadt.

Die Stadt ist nicht bereit, die offensichtlichen Mängel – abgesenkte Steine, tiefe Fugen, abplatzende Kanten – zu akzeptieren. Sie sieht die ausführenden Firmen in der Verantwortung. Die wiederum weisen alle Schuld von sich und sprechen von mangelnder Wartung.

Jede Partei hat Verfahrensrechte

„Wir sind über die Situation alles andere als glücklich“, sagt Stadtsprecherin Marion Linnenbrink. Nur gravierende, die Verkehrssicherheit betreffende Schäden würden behoben. „Und das dokumentieren wir auch für ein mögliches Gerichtsverfahren“, so Linnenbrink.

Dabei wurde bereits im August 2015 von der 18. Kammer des Kölner Landgerichts ein Gutachten auf den Weg gebracht. Zwei Jahre später ist noch nichts passiert. Miriam Müller von der Pressestelle des Landgerichts erläutert: „Bei einem selbstständigen Beweisverfahren sind so lange Zeiträume nichts Besonderes.“ Schließlich seien mehrere Parteien beteiligt, jede habe Verfahrensrechte. Wird zum Beispiel ein vom Gutachter vorgeschlagener Termin von einer Partei abgesagt, müsse ein neuer gefunden werden. Allerdings könne der Gutachter dem Gericht mitteilen, dass es unmöglich sei, alle Parteien zusammenzubekommen. Dann würde der Richter einen Termin festlegen. Was aber nicht heiße, dass kurzfristig mit einem gerichtsfesten Gutachten zu rechnen ist: Die beteiligten Parteien könnten weitere Fragen zum Sachverhalt stellen.

Uhr tickt für Stadt

Die Uhr tickt also für die Stadt, die auf Nachbesserungen beziehungsweise den völligen Neubau drängt. Nach dem langen Stillstand gilt es insbesondere, Verjährungsfristen im Auge zu haben. Dabei hat die Stadt wenig Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen. Ein Weg wäre, nicht mehr auf das Gutachten im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens zu warten. So könnte die Stadt das betroffene Bauunternehmen direkt verklagen und ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. Miriam Müller: „Was aber nicht heißt, dass es dann schneller geht und die Stadt automatisch Erfolg hat.“

Bislang wartet die Stadtverwaltung auf den Gutachter innerhalb des „selbstständigen Beweisverfahren“ und behebt nur die notdürftigsten Schäden. Wohl wissend, dass für die Komplettsanierung sechsstellige Beträge aufgerufen werden. Wenigstens an der Stationsstraße könnte es weitergehen. Da schauen alle auf die Probebohrungen im Herbst – wenn sie denn stattfinden.

Das selbstständige Beweisverfahren

Seit 1991 gibt es das selbstständige Beweisverfahren. Ursprünglich war es dazu gedacht, Verfahren zu beschleunigen.

Ziel ist es, die Beweismittel mit Hilfe eines Gutachtens zu sichern. In einem eventuellen Prozess wird das Gutachten vom Gericht verwertet.

Dabei kommt es bei dem „selbstständigen Beweisverfahren“ nicht zwingend zu einem Gerichtsprozess. Es ist einer Gerichtsverhandlung vorgeschaltet. Die Übernahme der Kosten für Rechtsanwälte und Gutachten ist nicht geklärt und wird zwischen den streitenden Parteien entschieden – in dem Fall, dass es kein Gerichtsverfahren gibt. Bei einer Gerichtsverhandlungen ist die Verteilung der Kosten Teil des Urteils. (nie)

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