ArbeitTarifbindung schwindet weiter

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Kellnerin im Bierzelt - in der Gastronomie und im Handel arbeitet die Mehrheit der Beschäftigten ohne Tarifbindung.

Kellnerin im Bierzelt - in der Gastronomie und im Handel arbeitet die Mehrheit der Beschäftigten ohne Tarifbindung.

Berlin –  Arbeiten ohne Tarifvertrag wird zum Normalfall. Während vor 20 Jahren noch mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland unter einen Branchentarifvertrag fielen, waren es im vergangenen Jahr in den westdeutschen Ländern nur mehr 51 Prozent, in den ostdeutschen lediglich 36 Prozent. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt.

Der Langzeitvergleich macht deutlich, wie stark die Tarifbindung in den vergangenen zwei Jahrzehnten abgenommen hat. 1995 wurden nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) noch 72 Prozent der westdeutschen Arbeitnehmer nach einem Branchentarifvertrag beschäftigt und bezahlt. 2009 war der Anteil laut Bundesregierung auf 56 Prozent gesunken. Mit 51 Prozent markiert das Jahr 2016 nun einen neuen Tiefpunkt. Im Osten ging der Anteil der Branchentarifvertragsbeschäftigten noch stärker zurück, nämlich von zwei Dritteln zu Mitte der 90er Jahre auf 36 Prozent im vergangenen Jahr.

Besonders betroffen von der von der fehlenden Tarifbindung ist der Dienstleistungssektor: Im Handel (West) etwa sind lediglich 25 Prozent der Betriebe und 36 Prozent der Beschäftigten an einen Branchentarifvertrag gebunden. Im Osten sind es 15 und 23 Prozent. Ähnlich sieht es im Gastgewerbe aus. Nur noch 26 Prozent (West) und neun Prozent (Ost) der Betriebe setzen Branchentarifverträge um, 39 Prozent der Beschäftigten im Westen und 23 Prozent im Osten profitieren davon.

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Haustarifverträge können diese Entwicklung nicht kompensieren. Im Gegenteil: Auch der Geltungsbereich von Firmentarifverträgen schwindet. Im Westen sank die Zahl der Beschäftigten, die nach Firmentarif bezahlt werden, seit 2009 um ein Fünftel auf acht Prozent. Im Osten wurde ein Rückgang in ähnlichem Umfang von 14 auf 11 Prozent registriert. "Der tarifpolitisch gut regulierte Kern wird immer kleiner und die tarifschwachen und -freien Zonen immer größer", kritisiert die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken, Jutta Krellmann.

Folge dieser Entwicklung: Immer mehr Beschäftigten erhalten weniger Lohn, als ihnen unter Tarifvertragsbedingungen zustünde. Zwischen Tarifentgelten und nicht tariflich gebundenen Arbeitseinkommen klafft eine beträchtliche Lücke. Während die reale Kaufkraft der Tariflöhne zwischen 2000 und 2016 um fast 16 Prozent zulegte, stiegen die realen Bruttolöhne preisbereinigt um nur sechs Prozent. Dabei gibt selbst diese Zahl nur einen Teil des Rückstands wieder. Denn in die Bruttolöhne insgesamt fließen auch die Tariflöhne ein und heben so das allgemeine Niveau an. Würden allein nicht tarifliche Arbeitsentgelte betrachtet, ergäbe sich eine noch deutlich größere Lücke. Allerdings fehlen Daten, die für eine solche Statistik notwendig wären. Anlass zur Sorge sieht die Bundesregierung nicht. Eine "Erosion des Systems der Branchen- beziehungsweise Flächenverträge" sei "nicht zu beobachten", heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums. Die Stellungnahme dürfte auch dem Wunsch geschuldet sein, von eigenen legislativen Fehlleistungen abzulenken. Schließlich war das "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" 2014 mit dem Ziel verabschiedet worden, den Geltungsbereich von Tarifvereinbarungen auszuweiten. Dazu wurde das Verfahren vereinfacht, mit dem Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.

Bewirkt hat das Gesetz nichts: In einer Wirkungsanalyse der Reform belegte der Arbeitsmarktforscher Thorsten Schulten für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung einen drastischen Rückgang der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE). Danach hatte es in den sechs Jahren nach 1999 noch 376 bundesweite AVE gegeben, in den vergangenen sechs Jahren aber nur noch 166.

Dafür ist nach Ansicht der Linken-Politikerin Krellmann vor allem ein Faktor verantwortlich: Branchenfremde Arbeitgeberverbände können im Tarifausschuss Widerspruch gegen eine AVE einlegen und so die einigungswilligen Gewerkschaften und den Arbeitgeber einer Branche ausbremsen. Diese Möglichkeit müsse entfallen, fordert Krellmann: "Es darf kein Vetorecht von anderen Arbeitgeberverbänden mehr geben."

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