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Silvester-TweetKeine Anklage gegen Beatrix von Storch

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Bundestagswahl5

Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch am Wahlabend

Köln – Die Twitter-Nachricht der stellvertretenden AfD-Bundesvorsitzenden Beatrix von Storch zur Kölner Silvesternacht 2017/2018 hat keine juristischen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingestellt.

Behördensprecher Martin Steltner bestätigte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage: „Es gibt keinen Anfangsverdacht.“ Unter anderem Kölns Polizeipräsident Uwe Jacob hatte Strafanzeige gegen von Storch gestellt.

Beschwerde über Neujahrsgrüße auf Arabisch

Die Politikerin hatte sich bei Twitter über eine Kurznachricht der Kölner Polizei beschwert, die den Menschen im Raum Köln/Leverkusen Neujahrsgrüße auf Deutsch, Arabisch, Englisch und Französisch geschickt hatte. Von Storch twitterte daraufhin die Frage, ob die Polizei mit dem arabischen Text die „barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ besänftigen wolle.

Twitter sperrte den Account der Politikerin danach für mehrere Stunden. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht den Tweet der AfD-Abgeordneten aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er stelle keine Aufstachelung zum Hass oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen einen Bevölkerungsgruppe dar, sondern sei ein „Beitrag zum geistigen Meinungskampf“ – und der dürfe auch überspitzt sein. 

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