Statt PopcornDürfen Besucher ihre eigenen Snacks und Getränke ins Kino mitbringen?

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Besucher in einem Kinosaal.

Berlin/Wuppertal – Ein Kinobesuch kann schnell ins Geld gehen, gerade für Familien mit Kindern. Kommen dann noch Popcorn, Nachos und Cola oben drauf, kommt da schnell eine erstaunlich hohe Summe zusammen. Die Versuchung ist groß, sich selbst etwas mitzubringen. Aber darf ich eigentlich meine eigenen Getränke und Snacks mit ins Kino nehmen – versteckt in der Tasche oder im Rucksack?

Eigene Snacks mitbringen? Das sagen die Kino-Betreiber dazu

Die Antwort: In der Regel nicht. Kinos haben Hausrecht und können die Mitnahme eigener Snacks und Drinks untersagen – und tun dies auch. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen, sagt Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer von Cineplex Deutschland. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet.

„Dabei geht es natürlich nicht um einen Schokoriegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken“, sagt Koch. Die Umsetzung dieses Teiles der Hausordnung geschehe in inhabergeführten Betrieben unterschiedlich. „Stichprobenartige Kontrollen sind daher möglich“, so Koch. Kinos sind schließlich auch behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe.

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Wer sich nicht an die Regeln hält, darf rausgeworfen werden

Auch der Hauptverband der deutschen Filmtheater (HDF Kino) empfiehlt seinen Mitgliedern, das Mitbringen von Speisen, Snacks und Getränken nicht zu gestatten. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, der müsse damit rechnen, dass ihm der Zutritt verwehrt wird. (dpa/bbm) 

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