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Parkstadt SüdStadt Köln handelt laut Großmarkthändlern „grob fahrlässig“

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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Kölns Vorzeigeprojekt „Parkstadt Süd“ gestoppt.

Raderberg – Die Interessengemeinschaft der Kölner Großmarkthändler in Raderberg hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Parkstadt Süd als logische Folge ihrer schlechten Planung bezeichnet. Die Stadt handele „grob fahrlässig“ und habe „Unmissverständliches einfach ignoriert“, so Sprecher Michael Rieke.

Die Richter in Leipzig hatten am Dienstag das Planungsverfahren für das stadtentwicklungspolitische Vorzeigeprojekt gestoppt. Die Satzung der Stadt, mit der das Gebiet rund um den Großmarkt zum Sanierungsgebiet „Entwicklungsbereich südliche Innenstadt“ erklärt wurde, sei „unwirksam“.

Mit einer Sanierungssatzung greift die Kommune massiv in die Rechte von privaten Eigentümern ein. Vier Betroffene hatten ein sogenanntes „Normenkontrollverfahren“ angestrengt, um die Satzung gerichtlich überprüfen zu lassen. Darunter waren zwei Unternehmen des Großmarkts.

Entwicklung von Unternehmen behindert

„Wir sind nicht gegen die Parkstadt“, so Rieke. Die Stadt habe aber mit ihrer Sanierungssatzung die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen behindert, weil sie mit der Großmarkt-Verlagerung nicht vorangekommen sei. „Die Großmarkt-Händler brauchen Planungssicherheit und eine Perspektive.“ Erst danach könne man etwas Neues am alten Standort bauen. Die Sorgen der Händler wurden vor Gericht nicht verhandelt. Die Anfechtung der Satzung bot den Betroffenen jedoch eine Möglichkeit, auf juristischem Weg einen politisch gewollten Prozess anzuhalten oder zumindest zu verzögern.

Wer eine Sanierungssatzung aufstellt, muss die Interessen der Beteiligten umfassend abwägen, um den Eingriff in die Eigentumsrechte zu rechtfertigen. Als Grundlage verlangt das Baugesetzbuch dafür eine saubere Ermittlung des Sachverhalts inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht. Auf eine solche Finanzübersicht hat die Stadt damals jedoch sehenden Auges verzichtet. Die Kosten seien noch nicht kalkulierbar, hieß es. Das hat 2015 bereits das Oberverwaltungsgericht Münster beanstandet. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mangel nun bestätigt.

Kurzfristiger Antrag

Mit einem eilig geschriebenen Antrag für den Liegenschaftsausschuss am Donnerstag will sich die Stadtverwaltung nun ein „besonderes Vorkaufsrecht“ für alle Grundstücke auf dem Areal sichern. Das Baugesetzbuch erlaubt ein solches Vorgehen, um eine städtebauliche Entwicklung zu befördern oder auch zu behindern. So viele Möglichkeiten wie die gekippte Sanierungssatzung bietet dieses Instrument jedoch nicht. Die Stadt stellt aber zumindest sicher, dass nichts gegen ihren Willen geschieht, bis eine neue Sanierungssatzung in Kraft tritt.

Auch die Planung für die Verlagerung des Großmarktes nach Marsdorf würden weiterlaufen, ließ die kommissarische Baudezernentin Andrea Blome über das Presseamt ausrichten. Man arbeite an der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom vergangenen Sommer. Bis 2020 werde Planungsrecht für ein „Frischezentrum“ in Marsdorf geschaffen werden.

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