40-jähriger Gummersbacher vor GerichtHeroin genommen und damit gehandelt

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Landgericht Köln (1)

Das Kölner Landgericht

Gummersbach/Köln – Zu zwei mal drei Jahren Gefängnis hat das Landgericht am Freitag nach kurzem Prozess einen 40-jährigen Gummersbacher wegen Drogenhandels verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des seit 15 Jahren von Heroin abhängigen Mannes in einer Entziehungsklinik an. „Heroin ist eine der härtesten Drogen, die es wohl gibt. Sie macht stark körperlich abhängig und kann oft zu ernsthaften weiterführenden Erkrankungen wie beispielsweise Hepatitis führen“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Stefan Queng.

Angeklagt war der Mann wegen insgesamt 45-fachen Drogenhandels und Drogenbesitzes. Im Tatzeitraum hatte der Mann wöchentlich 50 Gramm Heroin, vermutlich von einem niederländischen Dealer, bezogen. Jeweils rund 35 Gramm des Stoffes verwendete er für den eigenen Konsum.

Nicht konsumierten Stoff gestreckt

Die restlichen 15 Gramm streckte er auf die zweieinhalbfache Menge, indem er es mit dem schmerzstillenden und fiebersenkenden Arzneimittel Paracetamol sowie Koffein verschnitt und dann verkaufte. Das Gericht erkannte an, dass der Angeklagte die Taten unter Suchtdruck beging: „Alle Taten waren Ausfluss einer starken Heroinsucht des Angeklagten“, sagte Queng. Zudem würdigte das Gericht das „frank und frei abgelegte Geständnis“ als strafmildernd.

„Sie haben uns so erhebliche Verfahrenszeit erspart“, stellte Queng in der Urteilsbegründung fest. Der Prozess gegen den 40-Jährigen war eigentlich noch bis zum 18. Mai terminiert.

Im Hinblick auf die angeordnete Therapie gab der Vorsitzende dem Angeklagten noch mit auf den Weg: „Wir setzen auf ihre Therapiebereitschaft und darauf, dass sie die Drogen nicht nur jetzt im Gefängnis sein lassen können, sondern auch in Zukunft.“

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