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Messehallen-ProzessBewährungsstrafe für Kölner Ex-Sparkassen-Chef Schröder

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Die Kölner Messehallen

  • Bewährungsstrafen für Ex-Sparkassen-Chef Schröder und den früheren Vorstand Schäfer – Josef Esch zu Geldstrafe verurteilt

Köln – 

Der ehemalige Stadtsparkassenchef Gustav Adolf Schröder ist am Donnerstag vom Kölner Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 18. Große Strafkammer hält ihn im Zusammenhang mit Geschäften um die Entwicklung des Medienstandorts Ossendorf und den Bau der Nordhallen der Köln-Messe, die das kommunale Kreditinstitut in den Jahren 2001 bis 2005 mit der Esch-Gruppe verbanden, der Untreue für schuldig, außerdem der Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung. Als Bewährungsauflage muss der 75-Jährige 18 000 Euro an den Förderverein Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße zahlen. 

Schröders früherer Vorstandskollege Franz-Josef Schäfer ist wegen gleicher Delikte zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden; die Geldauflage in seinem Fall: 12 000 Euro zugunsten des Fördervereins Krebskranke Kinder Köln. Immobilienunternehmer Josef Esch, der dritte Angeklagte, muss wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 410 000 Euro zahlen.

Bestechungsvorwurf wurde fallen gelassen

In mehreren Anklagepunkten sprach die Kammer unter Vorsitz von Christof Wuttke die Beschuldigten dagegen frei. Das betrifft etwa den bis zum Schluss des neunmonatigen Prozesses von der Staatsanwaltschaft aufrechterhaltenen Vorwurf, Esch habe Schröder mit 9,9 Millionen Euro bestochen, damit der Sparkassenchef sich bei Entscheidungsträgern dafür einsetzte, dass ein Esch-Fonds den Auftrag zum Bau der Messe-Nordhallen bekam. Deren Errichtung war notwendig geworden als Ersatz für die alten Rheinhallen, die im Jahr 2003 dem Privatsender RTL zugeschlagen worden waren, um dessen Abwanderung aus Köln zu verhindern. 

Nach Überzeugung der Kammer waren die 9,9 Millionen Euro kein Schmiergeld, jedoch entgegen der Darstellung von Esch auch keine Zusatzvergütung für tatsächlich erbrachte Leistungen der Sparkasse für den Hallenbau. Vielmehr seien es zum größten Teil „Mietzuschüsse“ für zwei schlecht laufende Esch-Fonds gewesen, die für Gebäude in Ossendorf aufgelegt worden waren, Mietzuschüsse, um die Schröder seinen Geschäftspartner Josef Esch immer wieder gebeten habe.

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„Nur zum Schein“ sei das Geld dann auf Veranlassung von Esch dem Projekt Nordhallen „zugeordnet“ worden. Daraus ergibt sich der Vorwurf der falschen Steuererklärung – der einzige Anklagepunkt, in dem das Gericht den Immobilienentwickler für schuldig hält. Schröder habe bei der Frage, wer die Nordhallen bauen solle, sein „Ermessen“ genutzt, sich aber nicht bestechen lassen. Aus guten Gründen habe er sich für den entsprechenden Oppenheim-Esch-Fonds stark gemacht, den schließlich „alle Beteiligten als vorzugswürdig“ angesehen hätten, unter anderem deshalb, weil so am ehesten garantiert war, dass die Hallen rechtzeitig zur Möbelmesse im Januar 2006 stehen würden.

Dass Schröder bei alldem auf den geschäftlichen Vorteil für die Sparkasse geachtet habe, sei ihm nicht anzulasten, schließlich habe der Leiter eines Kreditinstituts nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu handeln.

MMC sollte vor Insolvenz gerettet werden

Das Gelände am Butzweilerhof in Ossendorf sollte sich nach dem Willen von Stadt und Land zum Zentrum des Medienstandorts Köln entwickeln. Daran knüpft sich der Schuldspruch wegen Untreue gegen Schröder und Schäfer. Herzstück des Standorts war das Coloneum, ein von der Magic Media Company (MMC) betriebener Studiokomplex. Um die MMC, der es lange schlechtging, vor der Insolvenz zu retten, schaltete die Sparkasse über ihre Tochter SKBB die Zweckgesellschaften „Lana“ und „Projecta“ ein und stattete sie mit Kapital aus; sie übernahmen von Gesellschaftern, die aussteigen wollten, deren Anteile und damit verbundene Mietgarantien. Die Sparkasse selber durfte dies aus rechtlichen Gründen nicht tun.

Faktischer Geschäftsführer der Gesellschaften, die keine Eigenleistungen erbrachten, war ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, dem Schröder großes Vertrauen schenkte, bis sich zeigte, dass der Mann das Geld nicht mehr wie vereinbart verwandte. Nur „auf der Grundlage privaten Vertrauens“ jemandem fremdes Vermögen zu überlassen, stelle eine „Treuepflichtverletzung“ dar, sagte der Vorsitzende Richter Christof Wuttke.

Anfangs habe es noch „Plausibilitätskontrollen der Mittelverwendung“ gegeben, dann aber habe sich gerächt, dass eine „rechtlich verbindliche Vereinbarung“ gefehlt habe. Zunächst habe sich der „Gefährdungsschaden“ kompensieren lassen. Im Zusammenhang mit der Entscheidung von RTL, doch nicht nach Ossendorf, sondern in die Rheinhallen zu ziehen, habe er sich dann realisiert. Mit diesem Anklagekomplex haben die Steuervergehen zu tun.

Büroflächen in großem Stil gemietet

Die Staatsanwälte hatten darauf beharrt, Schröder und Schäfer seien ebenso verantwortlich für Schwierigkeiten, die sich daraus ergaben, dass die Sparkasse auch für weitere Bauten, die in Ossendorf mit Hilfe von Oppenheim-Esch-Fonds entstanden, Mietgarantien übernahm: Um den Garantiefall zu vermeiden, habe das Kreditinstitut Büroflächen im großen Stil angemietet, ohne selber derart viel Platz zu brauchen. Doch hier sieht die 18. Große Strafkammer keine Untreue. Denn trotz mangelnder Prüfung des Platzbedarfs und zwischenzeitlichen Leerstands sei der Sparkasse unterm Strich kein Schaden entstanden.

Bei den Gründen der Strafzumessung sprach Wuttke von einem „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ und „Missbrauch von Befugnissen“, ließ dem aber eine ganze Reihe von Gesichtspunkten zugunsten der Angeklagten folgen. Alle hätten ein „kooperatives Prozessverhalten“ gezeigt und „erheblich zur Sachaufklärung beigetragen“ . Schäfer sei strafmildernd sein Geständnis anzurechnen. Die Taten lägen lange zurück, die Ermittlungen hätte sich über acht bis neun Jahre hingezogen, und die Prozessdauer von neun Monaten habe alle Beschuldigten stark belastet. Schröder und Schäfer, die als Folge früherer Prozesse schon große finanzielle Einbußen hätten hinnehmen müssen, hätten nicht gehandelt, um sich persönlich zu bereichern. Die MMC vor der Insolvenz zu retten sei ein „sinnvolles Ziel“ gewesen. Mit Blick auf Schröder hob Wuttke anerkennend hervor, neben dessen „vorgerücktem Alter“ sei seine „Lebensleistung“ zu berücksichtigen

Zur Person

Gustav Adolf Schröder (75) war von 1989 bis 2007 Chef der Sparkasse KölnBonn. Im Zusammenhang mit umstrittenen Geschäften um die Entwicklung des Medienstandorts Ossendorf und den Bau neuer Messehallen war er angeklagt worden.

Verurteilt wurde Schröder zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Untreue und Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung. Als Bewährungsauflage muss er 18 000 Euro zahlen.

Zur Person

Josef Esch (60) aus Troisdorf ist ein Bauunternehmer und Immobilienentwickler. Die meisten Projekte realisierte er zusammen mit der früheren Privatbank Sal. Oppenheim. Seit 2009 beschäftigen sich diverse Gerichte mit Wirtschaftsprozessen gegen Esch.

Verurteilt wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldauflage von 410 000 Euro. In anderen Punkten (etwa Bestechung) gab es Freispruch.

Zur Person

Franz-Josef Schäfer (69), früher im Vorstand der Sparkasse für das Immobiliengeschäft verantwortlich, hatte das Institut bereits 2008 verlassen.

Angeklagt war er – wie Schröder – wegen Untreue und der Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung.

Verurteilt wurde Schäfer zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 12 000 Euro.

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