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Prozess in Köln50.000 Euro-Kredit mit gefälschten Gehaltsabrechnungen beantragt

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Symbolbild

Köln – „Ich glaube Ihnen kein Wort. Was Sie erzählen, ist völlig lebensfremd“, sagte der Amtsrichter an Elias G. gewandt, nachdem dieser am Donnerstag eine Geschichte erzählt hatte, die ihn vom Vorwurf des versuchten Betruges entlasten sollte. Bis zum Schluss blieb der 30-Jährige, der nach eigener Auskunft mit einem Minijob in einem Restaurant rund 200 Euro verdient und ansonsten von staatlicher Unterstützung lebt, bei seiner Darstellung. Unbeirrt wiederholte er: „Ich habe die Wahrheit gesagt“. Doch es half nichts, die Beweislage war erdrückend. Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro.

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Die Anklage: Am 11. Dezember des vorigen Jahres traf Elias G. (Name geändert) auf seinen Wunsch hin einen Finanzberater, der für die Postbank tätig war, und beantragte einen Kredit über 50.000 Euro. Um ihn erhalten zu können, legte er außer seinem Ausweis gefälschte Gehaltsabrechnungen vor, denen zufolge er ein monatliches Einkommen von gut 2.800 Euro bezog, und zusätzlich ebenfalls unrichtige Kontoauszüge. Dem Finanzberater fiel zunächst nichts auf. Er leitete den Vorgang an Kollegen weiter, und die stellten bei einer Prüfung mit Rücksprache bei der Hausbank des Kunden fest, dass sie es mit einem Schwindel zu tun hatten. Der Kredit wurde nicht bewilligt, Elias G. bekam eine Strafanzeige.

Abenteuerliche Geschichte für den Richter

Was er im Gerichtssaal vortrug, nannte der Richter „abenteuerlich“. Die Geschichte geht so: Elias G. kümmerte sich lange Zeit aufopfernd um seinen schwer kranken und inzwischen verstorbenen Vater. Dem Sohn fehlte Geld für die Pflege; deswegen bat er seine Hausbank um einen Kredit, doch sie lehnte ab. Eines Tages stand er ratlos und traurig vor dem Krankenhaus, in dem der Vater lag, als ihn ein fremder Mann mitfühlend ansprach. Elias G. schilderte ihm vertrauensvoll seine Lage, und der Mann antwortete, er könne etwas für ihn tun: Er kenne „jemanden bei der Bank“, mit dessen Hilfe sich ein Kredit besorgen lasse.

Am nächsten Tag trafen sich die beiden wieder, und der Fremde brachte Unterlagen mit, „die ich unterschreiben sollte“, wie Elias G. vor Gericht sagte. Er tat es, gab dem Mann seine Telefonnummer, wartete danach auf eine Rückmeldung, aber die blieb aus: „Bis heute habe ich nichts mehr von ihm gehört“. Was der Mann mit den Unterlagen angestellt habe, wisse er nicht, sagte der 30-Jährige zu seiner Geschichte und hob hervor: Warum hätte er selber einen Kredit von 50.000 Euro beantragen sollen, wo ihm doch „3.000 bis 4.000 Euro“ gereicht hätten, um dem Vater zu helfen. Jenen Finanzberater habe er selber nie gesehen.

In eklatantem Widerspruch dazu sagte der Berater, der als Zeuge geladen war, er erkenne Elias G., den er zwei Mal getroffen habe, eindeutig wieder; damit bestätigte er seine Aussage bei der Polizei, bei der er den Angeklagten identifiziert hatte, als ihm eine Auswahl von Lichtbildern vorgelegt worden war. Der Richter fand die Behauptungen des Angeklagten auch deshalb unglaubhaft, weil im aufgesetzten Kreditvertrag seine Kontoverbindung angegeben ist, er also selber der Nutznießer des Darlehens gewesen wäre und nicht der vermeintliche fremde Betrüger. Mehrfach hatte der Amtsrichter Elias G. im Verlauf der Verhandlung klargemacht, ein Geständnis würde sich strafmildernd auswirken. Vergebens.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte 300 Euro Geldstrafe. Zwar sprach der Richter in seiner Urteilsbegründung von einer „emotionalen Sondersituation“, in der sich Elias G. in der Sorge um seinen Vater befunden habe, und hielt ihm zugute, dass er nicht vorbestraft ist, ging aber über den Antrag der Anklägerin hinaus mit dem Argument: „Das Kreditausfallrisiko war sehr hoch. Der Schaden für die Bank wäre enorm gewesen.“

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