Abwasser und MüllgebührenNeunkirchen-Seelscheid erneut teuerste Kommune in NRW

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Der Bund der Steuerzahler in Düsseldorf hat seinen aktuellen landesweiten Vergleich vorgestellt: Die Abwassergebühren in Neunkirchen-Seelscheid sind am höchsten in NRW. (Symbolbild)

Düsseldorf – Die Gebühren für Abfall und Abwasser sind in den nordrhein-westfälischen Kommunen weiterhin höchst unterschiedlich. Am Mittwoch stellte der Bund der Steuerzahler in Düsseldorf seinen aktuellen landesweiten Vergleich vor.

Ausgerechnet waren die Gebühren für einen Vier-Personen-Musterhaushalt (120-Liter-Restmüll- und Biotonne bei jeweils 14-tägiger Leerung). Im Landesdurchschnitt müssen Bürger laut der Pressemitteilung des Steuerzahlerbunds für solch einen Haushalt mit knapp 261 Euro an Gebühren kalkulieren.

Wassergebühren:

Am günstigsten ist Reken im Münsterland: 246 Euro an Abwassergebühren zahlen hier die Bürger im Schnitt.

Am anderen Ende der Skala steht Neunkirchen-Seelscheid. Die Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis verlangt von einem Vier-Personen-Haushalt 1.269 Euro an Abwassergebühren, das ist fünfmal so viel wie im münsterländischen Reken. Am günstigsten ist es im Rheinland hingegen für die Erftstädter mit 416 Euro.

Mit 1.241 Euro Abwassergebühren liegt im Raum Aachen/Eifel der Ort Monschau nur knapp hinter dem Spitzenreiter Neunkirchen-Seelscheid. Am wenigsten zahlt der Vier-Personen-Haushalt im Schnitt in Erkelenz, nämlich 467 Euro.

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Im Bergischen Land liegen die Kosten in Waldbröl mit 1.244 Euro am höchsten. Mit vergleichsweise günstigen 599 Euro kann man in Herdecke kalkulieren.

Abfallgebühren:

Beim Abfall bleibt Münster der Tabelle zufolge mit 564 Euro Jahresgebühr für die 14-tägige Leerung von 120-Liter-Tonnen Rest- und Biomüll teuerste Kommune in Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinde Dahlem im Kreis Euskirchen nimmt weiterhin mehr als viermal weniger (122,63 Euro).

Der Verband kommunaler Unternehmen hält die Zahlen für nicht vergleichbar.

Gießwasserkosten können Abwassergebühren mindern

Wer im Supersommer außerordentlich viel gießt, kann laut Bund der Steuerzahler seine Abwassergebühren mindern, wenn der Aufwand plausibel belegt wird. Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, sagte der Landesvorsitzende des Bunds, Heinz Wirz, am Mittwoch in Düsseldorf.

Wenn die Extra-Kosten mit einem Wasserzähler am Gartensprenger belegt werden können, müsse die Menge abgezogen werden, die zum Bewässern oder Befüllen von Plantschbecken genutzt worden sei. Schließlich sei dieses Wasser nicht in die Kanalisation gelangt. Manche Kommunen akzeptierten aber auch einen Plausibilitätsnachweis, der sich aus dem Vergleich mit Gebührenabrechungen aus dem Vorjahr ergebe. Der Steuerzahlerbund forderte alle Kommunen auf, diese sogenannten Schwundmengen bei der Abwassergebühr unbürokratisch anzurechnen. (dpa/red)

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