Brutal zum Oralverkehr gezwungenKölner wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagt

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Symbolbild

Zollstock – Hat Mehmet F. in einer Wohnung in Zollstock eine Frau vergewaltigt? Darum geht es in dem Prozess, der am Montag vor dem Kölner Landgericht begonnen hat. Bevor die Sache näher verhandelt werden konnte, zeigte sich, dass die Verteidiger eine konfrontative Strategie verfolgen. Die Anklage: Mehmet F. (31, Name geändert) lernte das mutmaßliche Opfer in den sozialen Medien kennen, und sie verabredeten, dass sie ihn in der Wohnung seiner Eltern in der Vorgebirgstraße besuchen würde. Am Abend des 14. Oktober 2013 erschien sie. Zunächst tauschten sie und er einvernehmlich Zärtlichkeiten aus. Dann zwang er die Frau, die heftige Gegenwehr leistete, zum Oralverkehr. Sie flehte ihn an, sie nun gehen zu lassen, doch er vergewaltigte sie noch einmal und fügte ihr, wie es in der Anklageschrift heißt, „erhebliche Schmerzen“ zu.

Bevor sie ging und mit der Stadtbahn zum Rudolfplatz fuhr, drohte er ihr, sie solle ihm „keine Probleme“ bereiten, sonst würde er sie „auf Facebook bloßstellen“. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Treffen sie zu?

Am Montag dauerte es Stunden, bis der Vorsitzende Richter die obligatorische Frage stellen konnte, ob der Angeklagte sich zur Person oder zur Sache äußern wolle. Die Verteidiger verneinten. Zuvor hatte einer von ihnen, Thomas Gros, den Antrag gestellt, einen Schöffen der Schwurgerichtskammer abzulehnen, weil er befangen sei. Der Mann hatte im Juni beantragt, ihn von der Verpflichtung zu entbinden, weil es sonst im Rahmen seiner beruflichen Fortbildung zu „Terminkollisionen“ komme. Die 5. Große Strafkammer hatte dies abgelehnt.

Der Vorgang habe sich im korrekten Rahmen gehalten, sagte der Vorsitzende, der Mann übe also ordnungsgemäß das Amt eines Laienrichters aus. Als Gros einen weiteren Antrag gegen die Besetzung der Kammer stellen wollte, die seit dem Eingang der Anklageschrift im September 2014 in „Untätigkeit“ verharrt habe, ordnete der Vorsitzende an, ihm nicht das Wort zu gewähren. Nun wollte Verteidiger Mustafa Kaplan Anträge stellen; einer sollte sich gegen die Anwältin der Nebenklage richten, weil sie dafür verantwortlich sei, dass in einem Fernsehbericht über den Fall „Aktenbestandteile eingeblendet“ worden seien. Auch diese Anträge blockte die Kammer ab: Kaplan könne sie später stellen.

Kammer schließt Öffentlichkeit aus

Dagegen entsprachen die Richter der Forderung der Nebenklage-Anwältin, vor der Vernehmung ihrer Mandantin, die seit Stunden darauf wartete, per Videoübertragung aus einem anderen Gerichtsaal auszusagen, die Öffentlichkeit auszuschließen. Selbst die Stellungnahme der Kammer zu diesem Antrag müsse hinter verschlossenen Türen geschehen, weil andernfalls bei der Begründung "Details" nach draußen dringen würden, sagte die Anwältin. Gros widersprach: Die Frau habe im Fernsehen den Fall ja längst öffentlich gemacht. Doch die Kammer schloss die Öffentlichkeit aus. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage vorgesehen.  

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