KirchenrechtlerErzbistum Köln hat katholisches Arbeitsrecht „vor die Wand gefahren“

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Thomas Schüller

Thomas Schüller

  • Nach der rechtswidrigen Entlassung eines Arztes, dessen Kündigungsgrund eine zweite Eheschließung war, suchte das Erzbistum Köln Rechtsschutz in Karlsruhe
  • Über das Bundesarbeitsgericht fand der Fall den Weg zum EuGH, der nun die Selbstbestimmungsrechte der Kirche insgesamt stark einschränkte

Professor Schüller, markiert das Urteil des EuGH das Ende des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts?

Nicht das Ende. Aber der Korridor, in dem die Kirche im Arbeitsrecht eigene Normen setzen und durchsetzen kann, ist nur noch ein sehr, sehr schmaler. Konkret gesprochen, werden spezifisch katholische Forderungen zur persönlichen Lebensführung nur noch an Mitarbeiter gestellt werden können, die unmittelbar im Verkündigungsdienst stehen.

Bei den meisten Beschäftigten kann man doch fragen: Was hat Professionalität im Job mit der Konfession zu tun? Der Chefarzt ist kein besserer Operateur, weil er katholisch ist.

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Sicher nicht. Aber bisher wurde zumindest von leitenden Mitarbeitern, zu denen ein Chefarzt doch wohl zählt, verlangt, dass sie das Selbstverständnis der katholischen Kirche auch nach außen hin abbilden. Diese Auffassung, die sich auf die im Grundgesetz verbrieften Sonderrechte der Kirche für die Regelung ihrer internen Angelegenheiten stützt, wurde durch die europäische Rechtsprechung von zwei Seiten in die Zange genommen. Zum einen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, auch Grundrechte der Arbeitnehmer zu berücksichtigen wie das Recht auf Ehe und Familie oder auch, ganz schlicht, das Recht auf Arbeit. Zum anderen sagt nun der EuGH: Selbstbestimmungsrecht – schön und gut! Aber dann bitte gleiches Recht für alle, und keine Ungleichbehandlung nur aufgrund der Konfessionszugehörigkeit, die für die fachliche Tätigkeit irrelevant ist.

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Und das lässt sich jetzt auch auf andere Mitarbeiter anwenden, die nicht im Rang eines Chefarztes sind?

Ja, ganz sicher. Für die Mehrzahl aller Stellen im kirchlichen Dienst wird es künftig Ausschreibungen ohne Konfessionsmerkmal geben. Fairerweise muss man sagen, dass die Bischöfe die europäische Rechtsprechung vorausgesehen und ihre 2015 liberalisierte Grundordnung schon daran angepasst haben. Aber das EuGH legt sozusagen noch eine Schippe drauf. Kündigungen aufgrund einer mit kirchlichen Regeln nicht konformen Lebensführung werden damit so gut wie unmöglich. Selbst bei katholischen Mitarbeitern, die homosexuell sind und heiraten, was das kirchliche Arbeitsrecht noch als Ärgernis und damit als Kündigungsgrund bewertet, wird da künftig nichts mehr zu machen sein. Denn das wäre eine Diskriminierung gegenüber Nicht-Katholiken.

Das klingt, als seien Sie erfreut.

Das Erzbistum Köln hat durch stures Beharren auf dem Selbstbestimmungsrecht das katholische Arbeitsrecht ultimativ vor die Wand gefahren.

Warum?

Weil es partout die Urteile der unteren Instanzen nicht akzeptieren wollte, die lediglich juristisch-handwerkliche Mängel des Arbeitgebers in diesem einzelnen Fall moniert hatten, ohne die Regelungskompetenzen der Kirche in Frage zu stellen. Hätte die Kirche als faire Verliererin eigene Fehler eingeräumt, dann hätte sie sich am Ende größere Handlungsspielräume bewahrt, als ihr jetzt noch verblieben sind. Der Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erweist sich jetzt als ein Pyrrhus-Sieg, wie er im Buche steht. Denn auch auf nationaler Ebene, das hat der EuGH ganz klar entschieden, haben die staatlichen Arbeitsgerichte jetzt eine umfassende Prüfungskompetenz. Sie können den Kirchen vorgeben, was sie im Arbeitsrecht zu tun und zu lassen haben.

Und auch das finden Sie gut?

Das ist eine notwendige und konsequente Erdung. Die Kirche wird auf den Boden der Tatsachen geholt. Sie wird – auch mit Blick auf die immer schwierigere Personalrekrutierung für ihre Einrichtungen – gut daran tun, jetzt mit Augenmaß vorzugehen und die kirchlichen Beschäftigungsverhältnisse weitestgehend freizumachen von Einflussnahme auf das Privatleben. Für die Beschäftigten ist das extrem entstressend. Es bringt ihnen die Gewissheit, dass nicht in jeder schwierigen Lebenssituation das kirchliche Arbeitsrecht zuschlägt. Es entlastet aber auch die Kirche, die sich nun nicht mehr länger erklären muss, warum sie in den Schlafzimmern ihrer Mitarbeiter herumschnüffelt.

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