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FC-Versammlung in KölnAntrag gegen zu verschenkende Pullover erscheint absurd

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Pullover

Der Pullover, den die FC-Mitglieder nach der Versammlung am 10. Oktober erhalten - wenn sie bis zum Schluss bleiben.

Köln – Am 10. Oktober treffen sich die Mitglieder des 1. FC Köln zur jährlichen Versammlung in der Lanxess-Arena.  Es stehen die Neuwahlen des Mitgliederrates an, 41 Kandidaten bewerben sich um 15 Plätze. Doch nicht nur die Mitgliederräte stehen zur Abstimmung. Sondern auch vier Satzungsänderungen. Ein Überblick:

Der Antrag des Vorstands

Der Vorstand lässt über diverse redaktionelle Ergänzungen und Veränderungen abstimmen, von denen eine besonders relevant ist und in einem gewissen Zusammenhang mit den Wahlen zum Mitgliederrat steht. Der Mitgliederrat hat das Privileg, eine Vorstandsmannschaft zur Wahl zu stellen. Im kommenden Jahr müsste er das laut Satzung bis zum 15. August getan haben. Darin liegt eine Schwäche der Satzung – oder eine Stärke: Denn nach dem 15. August bliebe einer Opposition wenig Zeit, die nötigen rund 3000 Unterschriften (drei Prozent) von FC-Mitgliedern zu sammeln, um sich für eine Kandidatur aufstellen zu lassen. Das ist keine schlechte Regelung, denn grundsätzlich sind Kampf-Kandidaturen nichts, was der Einheit eines Fußballvereins dient. Als die Frist im Jahr 2012 in die neue Satzung eingefügt wurde, war die Stimmung in Mitgliederrat und Verein gegenüber dem damals neuen Präsidium um Werner Spinner sehr positiv.

Nun allerdings sieht das anders aus. Sollten also die Mitglieder des aktuellen Vorstands im nächsten Jahr nicht wieder aufgestellt werden, bliebe ihnen  wenig Zeit, eine Kandidatur auf die Beine zu stellen. Andererseits ist die Macht des Mitgliederrates durch die aktuelle Frist enorm: Grundsätzlich könnte das Gremium bis zum 15 August abwarten, ob sich ein Vorstandsteam formiert. Damit wäre die Aufstellung fast schon eine Ernennung. Denn in den verbleibenden Wochen bis zur Mitgliederversammlung würde es einem Alternativteam schwer fallen, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Zwar könnte ein vom Mitgliederrat nominiertes Vorstandsteam immer noch bei der Wahl durchfallen. Ohne Opposition wäre das aber nicht allzu wahrscheinlich. Der Antrag des Vorstands sieht nun vor, die Nominierungsfrist eines Vorstandsteams durch den Mitgliederrat auf den 31. Mai vorzuziehen. Das böte einem nicht nominierten Team deutlich mehr Zeit, eine eigene Kandidatur vorzubereiten – zum Beispiel einem Team, dem Mitglieder des aktuellen Vorstands angehörten.

Der Antrag des Mitglieds Patrick Appe

Der Antrag sieht vor, dass nicht Mitglied des Mitgliederrates sein kann, „wer eine vergütete Tätigkeit für den Verein oder ein Beteiligungsunternehmen ausübt“. Appe argumentiert, dass ein betroffener „nicht mehr unabhängig entscheiden“ könne, wenn er befürchten müsse, seine „eventuell auch nur gering vergütete Tätigkeit zu verlieren“. Michael Trippel gilt  als ein Adressat des Antrags.

Der 64-Jährige ist dem Verein seit mehr als 40 Jahren verbunden und erhält für seine Tätigkeit als Stadionsprecher eine Aufwandsentschädigung. Der Antrag in seinem aktuellen Wortlaut würde allerdings auch Minijobber treffen, die sich beim 1. FC Köln etwa in der Jugendabteilung engagieren. Womöglich wäre es zielführender, nur fest angestellte Mitarbeiter der ausgegliederten Profiabteilung 1. FC Köln KGaA von einem Engagement im Mitgliederrat auszuschließen.

Der Antrag des Mitglieds Marc Hillesheim

Marc Hillesheim hat einen Antrag gestellt, der auf den ersten Blick banal erscheint, aber für großes Aufsehen gesorgt hat: Im vergangenen Jahr erhielt jedes Mitglied, das zur Versammlung erschien, einen limitierten Kapuzenpullover als Geschenk, auf dem an die erstmalige Qualifikation des FC für den Europacup nach 25 Jahren erinnert wurde. Hillesheim beantragt, dass die Satzung derartige Zuwendungen künftig verbietet. Es gab vor einem Jahr Handgreiflichkeiten bei der Ausgabe der Pullover. Umso überraschender, dass der Verein in diesem Jahr wieder Kapuzenpullover auslobte – für jedes Mitglied, das bis zum Ende der Veranstaltung bleibt. 

Der Vorstand erklärte das Geschenk an die Mitglieder mit dem Willen, die demokratische Teilhabe zu erhöhen, um einen möglichst repräsentativen Mitgliederrat zu wählen. In seiner Einladung zur Mitgliederversammlung ging der Vorstand mit harten Worten gegen den Antrag vor. Von „rufschädigenden Unterstellungen“ war da die Rede, es sei „gelebte Praxis nicht nur beim FC“, dass „Mitglieder, die zur Mitgliederversammlung kommen, an diesem Abend ein Dankeschön erhalten“. Hillesheim hatte in seiner ebenfalls durchaus konfrontativen Begründung unter anderem angeführt, mit der Verteilung von Geschenken verstoße der Vorstand gegen die Pflicht, die Vermögensinteressen des Vereins zu schützen. Zudem werde mit Geschenken auf die Willensbildung Einfluss genommen – wobei fraglich erscheint, ob ein Mitglied in einer geheimen Wahl entgegen seiner Überzeugung abstimmt, weil ihm ein Pullover versprochen wurde. Grundsätzlich ist der Antrag so nachvollziehbar wie banal.

Die Vorstellung, dass sich auf einer Mitgliederversammlung, zu der ein großer Teil der Mitglieder vermeintlich nur wegen der Aussicht auf Geschenke erscheint, eine Mehrheit gegen Geschenke finden könnte, lässt den Antrag zwar etwas absurd erscheinen. Allerdings wird darüber erst am Ende der voraussichtlich ausufernden Veranstaltung abgestimmt. Es wird interessant sein, zu sehen, wer zu diesem späten Zeitpunkt noch in der Halle ist – und wie sich die Mehrheiten dann gestalten.

Der Antrag der Mitglieder Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer

Die Mitglieder Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer haben einen Antrag gestellt, der eine einfache Lösung eines komplizierten Problems herbeiführen soll: Teile des Mitgliederrats streiten seit längerem mit dem Vorstand über die Befugnisse des Gremiums. Kern der Debatte ist ein Passus der Satzung, in dem es darum geht, dass der Mitgliederrat die „Geschäftsführung des Vorstands“ überwacht. Wie weit sich das auf den Betrieb der Profi-Abteilung erstreckt, darüber gibt es Streit. Grundsätzlich gibt es beim 1. FC Köln eine Trennung zwischen Verein und Kapitalgesellschaft.

Tuchscherer und Henze wollen die Satzung nun dahingehend ändern, dass die Befugnisse des Mitgliederrates gestärkt werden. Dass nicht der gesamte Mitgliederrat den Antrag unterstützt, lässt tief blicken: Denn grundsätzlich glaubt zumindest Carsten Wettich, der stellvertretende Vorsitzende des Mitgliederrates und selbst Anwalt, dass die Satzung in ihrer jetzigen Form bereits eindeutig ist – zugunsten des Mitgliederrates. Sich nun dem Risiko auszusetzen, mit dem Antrag durchzufallen, ist eher unklug. Denn dann würden die FC-Juristen nicht mehr mit ihrer Interpretation der Satzung argumentieren. Sondern einfach mit dem Willen der Mitglieder.

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