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Prozess um Schüsse in Köln-VingstSchoss der Angeklagte in Tötungsabsicht?

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landgericht (1)

Das Justizzentrum in Köln

Köln – Am 21. März dieses Jahres erschien Ugur A. mit seinem Anwalt auf der Polizeiwache, um sich zu stellen. Er gab sich als derjenige zu erkennen, der am Vortag in der Burgstraße in Vingst mehrere Schüsse abgegeben hatte. Anscheinend galten sie einem 22-Jährigen, der unverletzt blieb. War es versuchter Totschlag, wie die Staatsanwaltschaft annimmt?

Am Montag hat der Prozess gegen Ugur A. (29) begonnen. Der Anklage zufolge begann das Geschehen am Nachmittag vor einem Friseursalon mit einem Wortwechsel zwischen Täter und Opfer. Anlass sei eine Auseinandersetzung eine Woche zuvor gewesen, bei der Ugur A. in den linken Oberschenkel gestochen worden sei. Treffen die Vorwürfe zu, zog er einen Revolver und zielte auf den 22-Jährigen, der auf dem Bürgersteig gegenüber stand. A. habe in der Absicht, ihn umzubringen, drei Schüsse abgegeben, ihn jedoch verfehlt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte „in Tötungsabsicht“ weitere Schüsse abgeben wollte. Doch die Waffe habe wegen verformter Munition Ladehemmung gehabt, zum anderen habe ein Zeuge Ugur A. gepackt und ihm die Waffe abgenommen.

Angeklagter: Keine Tötungsabsicht

Der Angeklagte ließ seinen Verteidiger eine Erklärung vortragen, die mit der Beteuerung endete, er habe „zu keinem Zeitpunkt“ vorgehabt, den anderen zu töten. Hintergrund des Geschehens sei ein Streit um eine Frau gewesen, mit der A. bis September 2019 liiert gewesen sei. Am 13. März hätten ihn drei Männer auf der Straße übel zugerichtet; einer habe ihm den Messerstich zugefügt.

Eine Woche später kam es zur Konfrontation. Aus freien Stücken und nicht wegen einer Ladehemmung habe er das Feuer eingestellt. Dass ein Zeuge eingegriffen hatte, räumte er freilich ein. Ugur A. versicherte, er habe den anderen Mann nicht beim Friseur erwartet, um Vergeltung zu üben. Und hätte er ihn töten wollen, wäre es ein Leichtes gewesen, ihn mit einem Schuss zu treffen. Für den Prozess sind elf Verhandlungstage vorgesehen. 

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