Angekündigter Mord ist kein Mord

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Wegen Totschlags hat das Kölner Landgericht einen 37-jährigen Mann zu 14 Jahren Haft verurteilt. Er hatte Heiligabend seine Frau erschossen.

Die 34-jährige Nihal A. saß gerade über den Abrechnungen für ihre gepachtete Bäckerei am Eigelstein, als ihr Ehemann Ismail A. gegen 14.45 Uhr am Heiligabend 2001 in das Büro im ersten Stock stürmte. Der Täter feuerte mit einer Pistole mehrmals auf sein Opfer, flüchtete, stellte sich aber wenig später auf der Polizeiwache am Eigelstein. Nihal A. verblutete im Krankenhaus.

Gestern urteilte die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts über die Bluttat. Der Staatsanwalt forderte lebenslangen Freiheitsentzug wegen Mordes. Die Richter folgten der Vorgabe nicht. Das Ehepaar lebte getrennt voneinander, immer wieder entzündete sich heftiger Streit um das Sorgerecht für die siebenjährige Tochter. Ismail A. drohte seiner Frau mehrfach, dass er sie umbringen wolle. Diese Vorankündigung milderte jetzt seine Strafe. Da die 34-jährige Frau von den Tötungsabsichten wusste, sei sie - so die Richter - nicht „arglos“ gewesen. Die Arglosigkeit des Opfers ist aber eine Voraussetzung für einen Mord, so die Argumentation. Ismail A. muss demnach wegen Totschlags für 14 Jahre ins Gefängnis.

Als Motiv für die Tat führten die Richter „gekränkte Ehre“ des 37-Jährigen an. Nihal A. wollte sich scheiden lassen. Wahrscheinlicher Auslöser für die Tötung soll ein Telefonanruf gewesen sein: Die Frau teilte ihrem Mann mit, dass sie ihm verweigern würde, die gemeinsame Tochter zu besuchen.

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