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Bei Krankheit sofort stornieren

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Urlauber sind verpflichtet, die Reise unverzüglich beimBekanntwerden der schweren Erkrankung zu stornieren. (Bild: dpa)

Urlauber sind verpflichtet, die Reise unverzüglich beimBekanntwerden der schweren Erkrankung zu stornieren. (Bild: dpa)

Urlauber müssen Komplikationen bei der Heilungnach einer Operation wegen einer schweren Erkrankung einkalkulieren.Sie dürfen nicht wie selbstverständlich davon ausgehen, dass derErkrankte schon rechtzeitig gesund werden wird. Stornieren sie einegebuchte Reise erst, wenn Komplikationen bekanntwerden, muss dieVersicherung nicht in vollem Umfang zahlen, entschied das AmtsgerichtMünchen (Az.: 114 C 32596/07). Das berichtet die DeutscheGesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift"ReiseRecht aktuell".

   In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eineKanadareise für 4374 Euro gebucht. Dann wurde sein Schwiegervaterwegen einer schweren Erkrankung operiert. Als sich dessenGesundheitszustand verschlechterte, stornierte der Kläger die Reise. Der Veranstalter erstattete vom Reisepreis nur 1698 Euro. Zu Recht,entschied das Gericht: Das Argument des Klägers, derVersicherungsfall sei erst zum Zeitpunkt der Komplikationeneingetreten, überzeuge nicht. Das Risiko einer nicht rechtzeitigenWiedergenesung oder einer weiteren Verschlechterung gehöre nicht zumVersicherungsschutz.

   Der Kläger sei verpflichtet gewesen, die Reise unverzüglich beimBekanntwerden der schweren Erkrankung zu stornieren. Und er habe nurAnspruch auf Erstattung der Kosten, die bei sofortiger Stornierungangefallen wären. Genau diese Summe hatte der Veranstalter schonüberwiesen.

(dpa)

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