BeraterverträgeBietmann gibt alle Ämter auf

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Rolf Bietmann (Bild: Worring)

Rolf Bietmann (Bild: Worring)

Köln – Der Kölner CDU-Politiker Rolf Bietmann will nach seinem Verzicht auf seine Bundestagskandidatur nun auch einen weiteren Posten aufgeben. Er werde künftig als Vorsitzender der Rhein-Energie AG nicht mehr zu Verfügung stehen, teilte der 54-jährige Rechtsanwalt am Donnerstagabend mit. Damit reagierte Bietmann auf die Kritik an seinem umstrittenen Beratervertrag mit der Sparkasse Köln-Bonn. Ihm hätte ansonsten gedroht, dass der Stadtrat ihn - auch mit Stimmen der CDU - abberufen lässt.

Am Montag will sich der Verwaltungsrat der Sparkasse in einer Krisensitzung mit dem Beratervertrag befassen. Dabei soll nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ auch ein Kreditvertrag zur Sprache kommen, den die Sparkasse mit Bietmann abgeschlossen hat. Bietmann betonte, dass die Diskussion um seinen Beratervertrag auf „wahrheitswidrigen Behauptungen“ fuße. Er habe durch Wirtschaftsprüfer nachweisen lassen, dass er ordnungsgemäße anwaltliche Leistungen erbracht habe.

Im Zusammenhang mit der Affäre um den Beratervertrag ist bei der Sparkasse Köln-Bonn ein weiterer brisanter Vorgang festgestellt worden. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte ein privates Unternehmen, das für das von der Sparkasse initiierte Bauprojekt Butzweilerhof tätig ist, einen Beratervertrag mit der Rösrather Immobiliengesellschaft GWG abgeschlossen - deren Vorgängerfirma BIP war Bietmann nach eigener Aussage jedenfalls bis 1996 verbunden. In der Vertragslaufzeit von weniger als zwei Jahren soll für die GWG ein sechsstelliges Honorar angefallen sein, berichten Insider der Sparkasse übereinstimmend.

Der Vorstand des Geldinstitutes hat den Recherchen zufolge für die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens Pricewaterhouse Coopers alle Unterlagen suchen lassen, die in einem Zusammenhang mit Bietmann stehen. Der Beratervertrag mit der GWG zähle ebenfalls zu den Unterlagen, die bewertet werden müssten. Bietmann war bis 2004 Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse. Der Vertrag sei in diese Zeit gefallen, heißt es. Der Vorgang soll am Montag dem Verwaltungsrat vorgelegt werden.

Im Zusammenhang mit den früheren Korruptions-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Bietmann war unter anderem auch ein Millionenvertrag zwischen der GWG und dem Entsorgungsunternehmen Trienekens bekannt geworden. Die Vereinbarung hatte seinerzeit keine weiteren Folgen für das Verfahren, die Ermittlungen gegen Bietmann wurden gegen Zahlung von 45 000 Euro ohne Schuldfeststellung eingestellt. Bietmann ließ am Donnerstag über seinen Anwalt Thomas Kurth jede Verbindung zur GWG und zur BIP zurückweisen. „Herrn Bietmann war nie an der BIP beteiligt“, sagte Kurth. „1996 sind die Beratungsverhältnisse für einen Treugeber in notarieller Form aufgelöst worden. Herr Bietmann hat nie in eigenem Interesse die Geschäftspolitik der BIP beeinflusst.“

Am kommenden Montag will sich der Verwaltungsrat der Sparkasse mit den Beraterverträgen befassen. Die Mitglieder wollen wissen, ob Bietmann für 900.000 Euro eine angemessene Leistung erbracht hat. Das ist nach Angaben seines Anwalts der Fall. Hätte Bietmann seine Arbeit nach den gesetzlichen Vergütungen für Rechtsanwälte abgerechnet, wäre das für die Sparkasse kostspieliger gewesen, so Kurth. In der Krisensitzung soll auch ein Sparkassendarlehen für Bietmann zur Sprache kommen. Dazu sagte Kurth: „Es gibt keine Verbindung zwischen dem Abschluss des Darlehens und dem Abschluss des Beratervertrages.“

Wegen der Kritik an dem Beratervertrag hatte Bietmann seinen Verzicht auf seine Bundestagskandidatur erklärt. Am Donnerstagabend teilte er mit, er stehe „für eine weitere Mitarbeit in Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften nicht mehr zur Verfügung“. Das gelte auch für die Rhein-Energie AG, deren Aufsichtsratsvorsitzender Bietmann ist. Damit verliert der einst so einflussreiche Christdemokrat sein letztes politisches Amt. Er habe den CDU-Chef Jürgen Hollstein darüber unterrichtet, „dass ich mich nach der Aufklärung des Sachverhaltes zukünftig ausschließlich meinen vielfältigen anwaltlichen Aufgaben widmen werde“. Zugleich verwies er auf einen Bericht der von ihm beauftragten ADK Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Diese komme „uneingeschränkt zu dem Ergebnis, dass meine anwaltlichen Leistungen in jeder Hinsicht nachgewiesen und die Honorare der Höhe nach gerechtfertigt sind.“

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