Bundesländer erklären D-Plus für unzulässig

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Das vor einem halben Jahr gestartete DAB-Zusatzprogramm des Deutschlandradios „D-Plus“ muss zum 31. Juli wieder eingestellt werden. Es verstoße gegen den Deutschlandradio-Staatsvertrag, entschieden nun die Rundfunkreferenten der Länder. Die Argumentation des DeutschlandRadios, D-Plus sei ein programmbegleitender Mediendienst, wollten die Referenten nicht gelten lassen. Martin Stadelmeier, der federführende Staatskanzleichef von Rheinland-Pfalz, bezeichnete vielmehr die Zusatzwelle als „nicht zulässiges drittes neues Programm des DeutschlandRadios“.

Tatsächlich war „D-Plus“ ein reines Wiederholungsprogramm für Dokus und Diskussionen, das werktags von 9 bis 13 Uhr im Digitalbereich huckepack mit dem normalen Deutschlandfunkprogramm ausgestrahlt wurde. Die Entscheidung löst beim DLF Befremden aus. „D-Plus“ sei gerade auf Wunsch der Referenten gestartet worden, der nationale Sender solle zusätzliche Programme anbieten, heißt es da.

Das Verfahren gegen „D-Plus“ hatte der Privatfunkverband VPRT in Gang gebracht. Er hatte von derverlangt, die Zulässigkeit des digitalen Senders zu überprüfen. Im Umfeld der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages und des Spannungsfeldes zwischen deutschem Medienrecht und EU-Recht hat man daraufhin offenbar vorgezogen, das Deutschlandradio-Experiment erst mal zu stoppen.

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