Die Wohnung urlaubsfertig machen

Lesezeit 3 Minuten
Ob Weihnachts- oder Skiurlaub: Ein überquellender Briefkasten ist ein guter Hinweis für Diebe. (Foto: Kai Remmers)

Ob Weihnachts- oder Skiurlaub: Ein überquellender Briefkasten ist ein guter Hinweis für Diebe. (Foto: Kai Remmers)

Berlin. Koffer packen, Geschenke verstauen, Skiausrüstung vorbereiten - vor dem Start in den Weihnachts- oder Skiurlaub gibt es viel zu tun. Doch vor der Abreise sollten Mieter auch an ihre Wohnung denken. Sonst drohen nach der Rückkehr böse Überraschungen.

Wasseranschlüsse abdrehen, Stecker ziehen, Haussitter anheuern - wer nach dem Weihnachts- oder Skiurlaub wieder entspannt zu Hause ankommen will, sollte vor der Abreise die Wohnung reisefertig machen. Denn als Mieter hat man keinen Urlaub. Wenn Mieter verreisen, müssten sie sicherstellen, dass sie ihren Pflichten nachkommen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. «Miete, Nebenkosten, Strom und Gas müssen pünktlich bezahlt werden.»

Neben diesen klassischen Pflichten müssen auch alle anderen vertraglich geregelten Aufgaben erledigt werden. Denn die Regelungen des Mietvertrages gelten bei Abwesenheit des Mieters weiter. «Wer turnusmäßig während seines Urlaubs das Treppenhaus putzen oder Schnee fegen und bei Eis streuen müsste, muss für Ersatz sorgen», sagt Ropertz und empfiehlt in einem solchen Fall, den Nachbarn anzusprechen und zu tauschen. Denn wer seinen Pflichten nicht nachkommt, ist gegebenenfalls haftbar - etwa, wenn ein Passant auf dem Glatteis ausrutscht.

Ähnliches gilt für Schäden in der Wohnung: Wer sie als Mieter hätte vermeiden können, muss für den Schaden aufkommen. Bevor die Reise losgeht, sollten daher sicherheitshalber alle Wasseranschlüsse abgedreht und die Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten abgezogen werden. Wasserschäden durch Rohrbruch oder Wohnungsbränden durch Kurzschlüsse kann so vorgebeugt werden.

Auch die Heizung sollten Mieter nicht vergessen. Zwar muss man die Zimmer während seiner Abwesenheit nicht auf 20 Grad erwärmen, doch ganz abdrehen sollte man die Heizung nicht. «Wenn Sie die Heizung komplett ausstellen und Rohre einfrieren, müssen sie als Mieter Schadenersatz leisten», betont Gerold Happ, Referent für Mietrecht beim Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin. «Es reicht aus, wenn das Thermostatventil auf Frostschutz eingestellt wird.» So sei nicht nur sichergestellt, dass die Rohre nicht einfrieren, sondern auch, dass die Wohnung nicht völlig ausgekühlt ist, wenn man aus dem Urlaub zurückkehrt.

Keine Pflicht, aber dennoch sinnvoll ist es, während der Abwesenheit einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson zu deponieren und den Vermieter darüber zu informieren. «In einem Notfall kommt der Vermieter so leichter in die Wohnung hinein», erklärt Happ. Ohne Schlüssel könne es passieren, dass die Tür - auf Kosten des Mieters - aufgebrochen werden müsse. Dies kann etwa dann passieren, wenn sich der Schlauch der Waschmaschine löst und es zu einem Wasserschaden kommt.

. «Am besten ist, die Wohnung oder das Haus durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder gegebenenfalls Haushüter bewohnen oder bewohnt erscheinen zu lassen.» Freunde, Verwandte oder die Nachbarn könnten nicht nur die Blumen gießen, sondern nach dem Rechten sehen und den Briefkasten leeren sowie in unregelmäßigen Abständen Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher betätigen.

Eine Alternative zum Haussitter sind Zeitschaltuhren, die helfen, die Wohnung bewohnt erscheinen lassen. Türen und Fenster sollten fest verschlossen werden. Das Gegenteil gilt allerdings bei Rollläden. Diese sollten keinesfalls drei Wochen lang zu sein, denn dadurch sehe das Haus verlassen aus. «Für Einbrecher ist das fast schon eine Einladung.»

Ein Tabu sind weiterhin direkte Hinweise auf die Abwesenheit: Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, bei sozialen Netzwerken im Internet wie etwa Facebook oder der E-Mail-Assistent, der verkündet, dass man erst in drei Wochen wieder zu erreichen ist, könnten Einbrechern wertvolle Informationen geben, sagt Mayer. Allerdings sei eine nicht bewohnt aussehende Wohnung erheblich schlimmer, da jeder Einbrecher, die Wohnung erst «vor Ort ausbaldowern müsse».

Guten Schutz bietet daher insbesondere gute Nachbarschaft. «Viele Einbrecher scheitern schon beim Versuch, weil ein Nachbar sie aufschreckt und die Polizei holt.» (dpa/tmn)

KStA abonnieren