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ParlamentsgrößeZu großer Landtag? Grüne für Reduzierung der NRW-Wahlkreise

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Ein Gutachten prognostiziert eine starke Zunahme der Mandate im nordrhein-westfälischen Landtag (Foto-Archiv).

Ein Gutachten prognostiziert eine starke Zunahme der Mandate im nordrhein-westfälischen Landtag (Foto-Archiv).

Wird der nordrhein-westfälische Landtag zu groß? Berechnungen könnten das vermuten lassen. Die Grünen stoßen nun eine Verkleinerungsdebatte an - mit einem drastischen Vorschlag.

Der nordrhein-westfälische Landtag könnte einem Gutachten zufolge bei Wahlen in Zukunft auf bis zu 279 Abgeordnetensitze erheblich wachsen. Das geht aus einem Gutachten des unabhängigen Wahlinformationsdienstes Election.de im Auftrag der Grünen-Landtagsfraktion hervor. 

Aktuell hat das NRW-Landesparlament 195 Sitze - aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten sind das 14 Sitze mehr als die im Wahlrecht festgelegte Sollgröße von 181 Mandaten. Die Grünen schlagen nun eine deutliche Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von derzeit 128 auf 91 vor, um ein starkes Aufblähen des Landtags zu verhindern. 

Dominanz der CDU

Gutachter Matthias Moehl von Election.de hatte acht Szenarien auf Basis von Wahlergebnissen von 2022 bis 2025 und aktuellen repräsentativen Umfragen berechnet. Dass die Größe des Landtags mit 38 Überhangmandaten auf bis zu 279 Mandate ansteigen könnte, liege unter anderem an der aktuellen Dominanz der CDU bei den Erststimmen und der Schwäche der SPD, folgert er. Die CDU-Dominanz sei durch die Zweitstimmen nicht abgedeckt, so dass durch Überhang- und Ausgleichsmandate eine adäquate Repräsentanz im Landtag hergestellt werden müsse. 

Wenn eine Partei mehr Direktmandate holt als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen (Überhangmandate), erhalten die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate. 

Sollgröße des Landtags wird selten erreicht

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Sollgröße des Landtags von 181 Mandaten nach dem geltenden Wahlrecht mit seinen 128 Wahlkreisen in keinem Fall eingehalten würde. Bei den fünf Landtagswahlen seit 2005 hatte es starke Schwankungen bei der Mandatsanzahl gegeben. Nur bei der Wahl 2010 war die im Wahlrecht festgelegte Sollgröße von 181 Mandaten erreicht worden. Damals hatten CDU und SPD bei den Zweitstimmen fast gleichauf gelegen, so dass es keine Überhangmandate gab. 2012 wurde dann die bisherige Rekordgröße von 237 Mandaten erreicht.

Größerer Landtag kostet Geld

Wenn es immer mehr Abgeordnete gebe, stiegen zugleich die Kosten und der Platz in den Räumlichkeiten des Landtags werde knapp, erklären der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Mehrdad Mostofizadeh, und der Politische Geschäftsführer der NRW-Grünen, Raoul Roßbach. 

Bei einer Absenkung auf 91 Wahlkreise würde der Landtag bei künftigen Wahlen dagegen in der Regel die Sollgröße erreichen, argumentieren die Grünen. Denn dann würde je die Hälfte der Abgeordneten direkt gewählt und die andere Hälfte über die Reservelisten in den Landtag einziehen. Mit diesem Modell würde NRW unter anderem Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und fast allen ostdeutschen Bundesländern folgen.

Schon andere Wahlreformen waren heftig umstritten

In NRW war erst kürzlich eine von CDU, SPD und Grüne beschlossene Reform des Kommunalwahlgesetzes vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Kleinere Parteien hatten erfolgreich gegen das darin verankerte neue Sitzzuteilungsverfahren geklagt.

Eine heftig umstrittene Wahlrechtsreform hatte es auch im Vorfeld der jüngsten Bundestagswahl gegeben. Durch die Wahlrechtsreform der damaligen Ampel-Koalition war die Größe des Bundestages auf 630 Mandate gedeckelt worden. Bei der Wahl 2021 waren noch 735 Abgeordnete in den Bundestag eingezogen. Zwar blieb es bei der Aufteilung des Bundesgebietes in 299 Wahlkreise, aber die Überhang- und Ausgleichsmandate fielen weg. 

Die erst 2023 von der damaligen Ampel beschlossene Wahlrechtsreform soll aber bereits teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag, eine Wahlrechtskommission einzusetzen, die eine Reform prüfen soll. (dpa)