Ekel erregende Zustände

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Euskirchen - Das Frühstücksbrötchen lag den Zuhörern im Saal 132 des Euskirchener Amtsgerichts gestern urplötzlich etwas schwer im Magen. Und die Staatsanwältin kündigte vor Verlesung der Anklageschrift an, in Zukunft zumindest „auf Bienenstich zu verzichten“. In einer alteingesessenen Bäckerei in Euskirchen herrschten Zustände, die nur als Ekel erregend bezeichnet werden können.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten nicht nur gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz vor. Sogar versuchte Körperverletzung legte sie dem 41-jährigen Bäckermeister zur Last. Es sei nämlich nur dem Zufall zu verdanken gewesen, dass kein Kunde nach Verzehr der verdorbenen Lebensmittel eine schwere Infektionserkrankung erlitten habe. Am 31. Januar des vergangenen Jahres hatten Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Euskirchen der Bäckerei einen Besuch abgestattet. Was die Kontrolleure vorfanden, war abstoßend. In dem Protokoll war von dicken Schmutzablagerungen auf dem Boden und den Arbeitsflächen die Rede.

Kakerlaken und Kot

Kakerlaken tummelten sich zwischen den Lebensmitteln, Kot von „Schadnagern“, also Ratten und Mäusen, wurde gesichtet. Und Brötchenrohlinge hatten vor lauter Schimmel bereits eine tiefschwarze Farbe angenommen. Bei der Kontrolle wurde der Angeklagte dabei angetroffen, wie er mitten in dieser Müllhalde einen Bienenstich mit Cremefüllung herstellte. Dreieinhalb Monate nach der ersten Stippvisite rückten die Lebensmittelüberwacher erneut bei dem Bäckermeister an.

Die Zustände hatten sich um keinen Deut gebessert. Daraufhin wurde dem Mann, der als Bäckermeister die Verantwortung in dem Geschäft trug, die Gewerbeerlaubnis entzogen. Die Behörden waren mit ihrer Geduld am Ende. Denn ein Bußgeld, das vier Jahre zuvor wegen ähnlicher Verstöße verhängt worden war, hatte den heute 41-Jährigen offenkundig nicht beeindruckt.

Der Angeklagte beschönigte vor Gericht nichts: „Es stimmt alles, was in der Anklageschrift steht.“ Er sei damals einfach „überfordert gewesen“. Mit nur einem Kollegen habe er die anfallenden Arbeiten nicht bewältigen können. Zumal er Anfang des vergangenen Jahres auch noch eine zweite Filiale eröffnet habe. Nach dem umfassenden Geständnis des 41-Jährigen ließ die Amtsrichterin Milde walten.

Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro eingestellt. Diese Summe muss der Angeklagte nun von seinem Monatsgehalt abstottern, dessen Höhe er vor Gericht auf 1100 Euro bezifferte. Der Bäckermeister ist jetzt Angestellter seiner Stiefmutter, die den Betrieb seit Mitte vergangenen Jahres führt. Eine Mitarbeiterin des Lebensmittelüberwachungsamtes sagte gestern vor Gericht, dass es seither in der Bäckerei keine gravierenden Beanstandungen mehr gegeben habe.

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