Entscheidung um Wiederaufnahme-Antrag im Mordfall Sedat erst 2003

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Düsseldorf/Duisburg - Die Entscheidung um einen Wiederaufnahme-Antrag im Duisburger Mordfall Sedat fällt erst 2003. Die 7. Jugendstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichts habe den Antrag erhalten und müsse den Fall jetzt prüfen, sagte am Dienstag ein Gerichtssprecher. Eine Entscheidung sei nicht vor dem Frühjahr zu erwarten. Die Anwälte der Ex-Freundin des wegen Mordes verurteilten Oliver Siepmann (25) hatten den Antrag gestellt, nachdem Siepmann einen entlastenden Brief an die Eltern des wegen Beihilfe verurteilten Mädchens geschickt hatte. Der türkische Junge Sedat war am 9. Januar 2001 in der Wohnung von Siepmann erwürgt und die Leiche geschändet worden. Siepmann hatte den Neunjährigen mit Pokémon-Karten in die Wohnung gelockt. Der Rumpf der Leiche wurde später ohne Kopf neben einem Altkleidercontainer gefunden. Der Kopf lag im Container. Siepmann-Anwalt Hans Reinhardt hatte im Sommer erklärt, sein Mandant habe auf Drängen eines verwirrten Mitpatienten in der Dürener Psychiatrie den Brief geschrieben. Darin habe er alle Schuld auf sich genommen. Der Duisburger war im Juni 2001 zu 14 Jahren Haft und Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie verurteilt worden. Die damals 18 Jahre alte Ex-Freundin erhielt sechseinhalb Jahre Jugendstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ex-Freundin nicht nur Mitwisserin war, sondern sich seit Sommer 2000 mit ihrem Freund intensiv über dessen Gewaltfantasien ausgetauscht hatte. Sie soll auch bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben.

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