GerichtHeimlich beim Sex gefilmt

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(Symbolbild: dpa)

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Innenstadt – Die Vorliebe, seine häufig wechselnden Sexpartner ohne derenKenntnis auf Video aufzunehmen,haben einen 40 Jahre alten Harz IV-Empfänger vor das Strafgericht gebracht. Immer, wenn der Homosexuelle Männerbekanntschaften in seine Wohnung mitnahm - und das geschah häufig - hatte er beim gemeinsamenSex heimlich die Videokameramitlaufen lassen. "Nur zu meinempersönlichen Schutz"“, erklärte derMann jetzt dem Strafrichter, wo ersich wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durchBildaufnahmen“ verantwortenmusste.

Denn die heimlichen Videosstanden irgendwann im Internet. Die Männer hatten nicht schlecht gestaunt, als sie beim Surfen auf einschlägigen Porno-Seiten sich plötzlich selbst als Amateurdarsteller entdeckten - einwandfrei zu erkennen. In dreiFällen hatten die Betroffenen Strafanzeige gegen ihren ehemaligenSexpartner erstattet. Vor Gerichtgab der Angeklagte alles unumwunden zu. Er stritt jedoch ab, dieFilme absichtlich ins Internet gestellt zu haben. Dies sei vielmehr einVersehen gewesen, weil auf seinemRechner ein Programm installiertsei, das "automatisch – und legal" -wie er betonte - Sexfilme aus demNetz in sein Verzeichnis abspeichere. Die von ihm hergestellten Videosseien in diesem Zusammenhang unbeabsichtigt ins Netz geraten.

"Was Sie einvernehmlich mit IhremSexpartner machen, ist nicht strafbar und hat niemanden zu interessieren“, sagte der Richter, allerdings sei „schon allein der heimlicheMitschnitt der „Sex-Pornos“strafbar. Die Tatsache, dass der Angeklagte derart grob fahrlässig „mithochprivatem und intimen Material“ umgegangen sei, wertete derAmtsrichter als strafschärfend. Dassder Mann die Videos absichtlich insInternet gestellt habe, sei ihm jedoch„nicht mit ausreichender Sicherheitnachzuweisen“. Deutliche Wortefand der Amtsrichter dann im Urteil:Er nannte das Verhalten des Angeklagten eine „ziemliche Sauerei“und verhängte 900 Euro Geldstrafe(90 Tagessätze zu je 10 Euro).

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