GerichtsurteilUckermann muss zahlen

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Neue Vorwürfe: Jörg Uckermann. (Bild: Grönert)

Neue Vorwürfe: Jörg Uckermann. (Bild: Grönert)

Köln – Gewohnt selbstgefällig beteuerte er seine Unschuld, doch die Richter glaubten ihm nicht: Wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wurde der rechtsextreme Politiker Jörg Uckermann am Mittwoch vom Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt. Sein Parteifreund und Ex-Kollege Kurt Täubner erhielt wegen des gleichen Vorwurfs eine Geldstrafe von 400 Euro. Mit der Entscheidung wurde das erstinstanzliche Urteil des Amtsgericht bestätigt, gegen das die Angeklagten Berufung eingelegt hatten.

Die Erklärung haben die ultrarechten Politiker im Zusammenhang mit einem Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Dort hatte Uckermann, der seit der Kommunalwahl 2009 für die Partei Pro Köln im Stadtrat sitzt, per Eilantrag gefordert, dass die Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19. Mai 2008 nicht umgesetzt werden dürfen. Von dieser Sitzung war er unter anderem wegen zahlreicher Zwischenrufe ausgeschlossen worden. In seiner eidesstattlichen Erklärung jedoch betonte Uckermann später, er sei vor seinem Rausschmiss nicht dreimal verwarnt worden, hätte also gar nicht des Saales verwiesen werden dürfen.

Eine Behauptung, die, wie sich schnell herausstellte, nicht haltbar war. Denn die Ordnungsrufe sind eindeutig auf dem Tonband-Mitschnitt der Sitzung zu hören. Weil es in dem Versammlungsraum so turbulent zuging, habe er aber nur einen Teil der Ordnungsrufe wahrgenommen, argumentierte Uckermann jetzt vor Gericht. Der Ehrenfelder Bezirksbürgermeister Josef Wirges, der die Ermahnungen im Mai 2008 ausgesprochen hat und nun als Zeuge im Prozess aussagte, konnte sich jedoch daran erinnern, dass der Angeklagte „selbstverständlich“ alles mitbekommen habe. „Der hat damals doch jeden einzelnen Ordnungsruf noch erzürnt kommentiert“, sagte Wirges.

Das Gericht bezog sich in seiner Urteilsbegründung jedoch in erster Linie auf den Tonbandmitschnitt der umstrittenen Sitzung. Dieser zeige, dass Uckermann die Ermahnungen registriert haben müsse. Deshalb gehe er davon aus, dass die eidesstattliche Versicherung „vorsätzlich falsch abgegeben wurde“, betonte der Vorsitzende der Kammer. Die relativ niedrigen Geldstrafen seien in dem geringen Einkommen der Beschuldigten begründet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die zu den Verhandlungen vor dem Amts- und Landgericht geführt haben, begannen nach einem Artikel im „Kölner Stadt-Anzeiger“, in dem von den falschen Erklärungen berichtet wurde.

Gegen Jörg Uckermann laufen noch zahlreiche weitere Ermittlungen, unter anderem wegen des Verdachts des Betruges. Der rechte Spitzenfunktionär, der die Vorwürfe bestreitet, soll sich öffentliche Gelder erschlichen haben und an einem PKW-Versicherungsbetrug beteiligt gewesen sein. Wegen Körperverletzung wurde Uckermann vom Amtsgericht Köln rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Pro-Politiker eine politische Gegnerin getreten.

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