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Ginzel muss 10000 Euro Geldbuße zahlen

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Die Staatsanwältin hatte dem Angeklagten in ihrem Plädoyer einen „besonders schweren Fall“ von Veruntreuung von Vereinsgeldern vorgeworfen.

Mit einem Schuldspruch endete das Verfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, Günter B. Ginzel (57), dem ein Griff in die Vereinskasse vorgeworfen worden war. Nach Überzeugung des Amtsgerichts hat Ginzel „Vermögensinteressen des Vereins geschädigt“, weil er vor vier Jahren 100 000 Mark aus der Erbschaft einer vermögenden Witwe zu Gunsten des Vereins auf sein Privatkonto eingezahlt und nicht unverzüglich weitergeleitet hat.

Damit sei der Straftatbestand der „Untreue“ erfüllt, hieß es in der Urteilsbegründung. Allerdings beließ es das Gericht bei einer Verwarnung und einer Geldstrafe (120 Tagessätze zu 160 Euro) auf Bewährung. Als Auflage muss Ginzel 10 000 Euro Geldbuße zahlen. Das Geld ist je zur Hälfte für die Staatskasse und den Kinderschutzbund bestimmt.

Die Vereinsquerelen um das Erbe hatten vor vier Jahren zum Rücktritt Ginzels geführt. Der Publizist hatte den Vorstand damals zwar über das Erbe informiert, allerdings verschwiegen, dass er das Geld bereits acht Monate lang auf seinem Privatkonto aufbewahrt hatte. Angeblich habe er sich nicht viel dabei gedacht, „denn die Gefahr des Missbrauchs war mir nicht präsent“. Im Prozess streute Ginzel dann jedoch Asche auf sein Haupt und nannte sein Verhalten „blauäugig“: „Es war ein zutiefst unsinniges Handeln, das sehe ich heute ein.“

Die Staatsanwältin bezeichnete sein Geständnis als „nebulös, wachsweich und in sich widersprüchlich“. Auch das Gericht ließ sich von Ginzels Beteuerungen nicht überzeugen, er habe den sechsstelligen Betrag aus „reiner Unachtsamkeit“ nicht weitergeleitet. „Sie wollten das Geld für sich benutzen und haben spekuliert, dass das gut geht.“ Immerhin hatte Ginzel die 100 000 Mark innerhalb von drei Monaten ausgegeben, obwohl sein Dispositionskredit dies nicht zuließ. „Sie hatten zur damaligen Zeit Verbindlichkeiten, die Sie so nicht hätten decken können“, hielt der Richter dem Angeklagten vor.

Er sprach in seinem Urteil von einem „gedrechselten Geständnis“ des Angeklagten und erinnerte noch einmal an die lange Verfahrensdauer. Ursprünglich hatte das Amtsgericht sich des Geschehens gar nicht annehmen wollen und die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Erst auf Betreiben der Staatsanwaltschaft, die beim Landgericht erfolgreich Beschwerde eingelegt hatte, war es jetzt zum Prozess gekommen.

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