„Am liebsten windelweich geprügelt“Kölner wegen Postboten-Beleidigung vor Gericht

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Ein Postbote wurde von einem Kölner mehrfach beleidigt. (Symbolbild)

Köln – Fast platzend vor Wut betrat Peter D. am Donnerstag Saal 15 des Kölner Amtsgerichts. Geladen war er als Angeklagter, doch er sieht sich viel eher als Opfer. Zu verantworten hatte er sich wegen Beleidigung und Sachbeschädigung. Gegen den Strafbefehl, der festsetzt, dass er 60 Tagessätze à zehn Euro Geldstrafe zu zahlen hat, hatte er Einspruch eingelegt. Deshalb musste er vor Gericht erscheinen.

Mehrfach Beleidigungen gegenüber Postboten

Am 18. April des vorigen Jahres hatte der 39-Jährige, der von Hartz IV lebt, vor dem Mehrfamilienhaus in Dellbrück, in dem er wohnt, einen Postboten mehrfach als „Hurensohn“ und „Bastard“ beschimpft. Anschließend zerstach er den Vorderreifen des Dienstfahrrads, mit dem der Mann unterwegs war.

Peter D. (Name geändert) gab die Taten ohne Umschweife zu; zugleich rechtfertigte er sie als Reaktion darauf, wiederholt habe die Post Sendungen an seine Adresse beschädigt: Immer wieder hätten Boten große Briefe, für die der Schlitz seines Briefkastens zu eng sei, trotzdem hindurchgequetscht.

Dazu, so fuhr er fort, wäre es auch an jenem Apriltag gekommen, hätte er den Zusteller nicht rechtzeitig abgefangen. Zum Beweis hatte er die Versandtasche aus Pappe mitgebracht, die der Briefträger habe einwerfen wollen. Da sie zu groß für den Schlitz sei, hätte der Bote eine Benachrichtigungskarte mit der Bitte um Abholung hinterlassen sollen, sagte der Angeklagte und erwähnte, mehrere Jahre sei er selber Paketzusteller gewesen.

Angeklagter poltert auch nach Ermahnung weiter

Zu seinem Verhalten gegenüber dem Boten, der wegen des Geständnisses nicht als Zeuge gehört werde musste, sagt er barsch: „Ich habe ihn mir verbal geschnappt und musste mich zurückhalten, ihm nicht aufs Maul zu hauen.“ Auch nachdem der Richter ihn zur Mäßigung bei der Wortwahl aufgefordert hatte, polterte er weiter: „Ich hätte ihn am liebsten windelweich geprügelt.“

Den Hinweis des Vorsitzenden, statt Straftaten zu begehen, solle er sich bei der Post beschweren oder, im Fall von Sachbeschädigung, zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, quittierte D. mit der Bemerkung, seine Versuche, die zuständige Stelle der Post zu erreichen, seien gescheitert.

Obwohl er sich während der ganzen Verhandlung wütend und kaum zugänglich zeigte, hatte er ein offenes Ohr für den Rat des Staatsanwalts. Der legte ihm nahe, den Strafbefehl doch noch zu akzeptieren, denn die zu erwartende Verurteilung würde teurer für ihn werden. Der Angeklagte willigte ein – nicht ohne nachzuschieben: „Und wer bezahlt mir meine beschädigte Ware?“

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