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„Das ist mein Spind“Mann nach Messerangriff in Kölner Fitness-Studio angeklagt

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Ein banaler Streit um einen Spind im Kölner Fitnessstudio hätte einem 29-jährigen Kunden beinahe das Leben gekostet, nur eine Not-Operation rettete ihn. Der Mann wurde Opfer eines Messerangriffs. Seit Dienstag muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dem dreifachen Familienvater drohen mehrere Jahre Gefängnis.

Streit um Spind in Kölner McFit-Filiale

„Das ist mein Spind“, soll der Angeklagte im Mai 2019 in der McFit-Filiale in Bayenthal sinngemäß zu dem anderen Kunden gesagt haben, nachdem dieser seine Schuhe dort verstaut hatte. Zeugen griffen in den aufkeimenden Streit ein, woraufhin sich die Situation laut Anklage wieder beruhigt hatte. Beide Männer gingen demnach noch in dem Fitnessstudio an den Geräten trainieren.

Das spätere Opfer soll sich nach dem Training beim Umziehen noch ausdrücklich beeilt haben, um weiteren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, doch er traf abermals auf den Angeklagten. „Warum schaust du mich so an?“, soll der gefragt und aus seiner Sporttasche ein Messer gezogen haben. Das Opfer wich zurück, glaubte aber offenbar nicht an einen Angriff.

Kunde des Fitnessstudios in akuter Lebensgefahr

„Er vertraute darauf, dass der Täter nicht zusticht“, so die Staatsanwaltschaft. Doch dann soll der 42-Jährige zweimal zugestochen haben, das Messer traf das Opfer auf der linken Seite des Brustkorbs. Der Täter soll das Klappmesser mit einer Klingenlänge von 9,5 Zentimetern in der Wunde nochmal um die eigene Achse gedreht haben, bevor er es wieder aus dem Körper zog.

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„Das hast du davon“, soll der Angeklagte noch gerufen haben, bevor durch den Notausgang flüchtete. Das Opfer erlitt einen Pneumothorax und eine „aktive spritzende Blutung“, es bestand akute Lebensgefahr. Dass der Täter einen möglichen Tod seines Opfers in Kauf genommen haben soll, davon geht die Staatsanwältin nicht aus, der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. 

Bekannte des Angeklagten kontaktieren Opfer 

„Ich hatte mit meinem kriminellen Leben abgeschlossen“, sagte der Angeklagte, der nach einer Haftstrafe in sein Heimatland Türkei abgeschoben worden war. Dort hatte er eine Frau aus Deutschland kennengelernt, zum Zweck der Familienzusammenführung durfte er 2012 zurück in die Bundesrepublik. „Ich wollte nur noch für meine Kinder da sein“, sagte der Mann. 

Zum genauen Tatablauf wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern. Ihm sei aber bewusst, dass ihn eine Strafe erwarte. Ein Anwalt kritisierte, dass Bekannte des Angeklagten das schwer traumatisierte Opfer kontaktiert und diesem viel Geld angeboten hätten, um bei der Verhandlung „die Wahrheit“ zu sagen. Der Mandant fühle sich belästigt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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