„Druck auf der Blase“Chemielaborant urinierte gegen Polizeipräsidium in Köln-Kalk

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Das Polizeipräsidium in Köln-Kalk

Köln – Es war nicht gerade die feine Art, als ein Wildpinkler sich im Januar dieses Jahres am frühen Abend als Ort des Geschehens ausgerechnet das Polizeipräsidium in Kalk aussuchte. Der 43-jährige Chemielaborant wähnte sich unbeobachtet, denn es war schon dunkel und er habe einen „ungeheuren Druck auf der Blase gespürt“, erklärte er dem Amtsrichter. Es kam zum Prozess, weil er das Bußgeld in Höhe von 90 Euro nicht akzeptiert und dagegen Einspruch eingelegt hatte. Laut Anklage war er von zwei Polizistinnen aufgefordert worden, sofort inne zu halten und habe nur geantwortet: „Ist ja schon gut, bin noch nicht fertig.“

Warum er nicht die nächst gelegene Toilette aufgesucht habe, erklärte der uneinsichtige Mann: „Es war eine echte Notlage, denn ich habe ein urologisches Problem“. Er habe seine Hose gerade geöffnet, als zwei Polizistinnen von der Schicht kamen und ihn mit den Scheinwerfern des Polizeiautos anstrahlten. „Die haben mir Aufsässigkeit unterstellt“, keineswegs habe er uriniert, tatsächlich sei er lediglich im Begriff gewesen, Wasser zu lassen, habe sein Vorhaben dann aber nicht in die Tat umgesetzt. Deshalb sehe er auch nicht ein, eine Geldbuße zu zahlen.

Uneinsichtig und ungehalten

Das klang nach der Zeugenvernehmung der Polizistinnen jedoch ganz anders. „Er war uneinsichtig und ungehalten“, erinnerte die Beamtin und weiter: „Von einem urologischen Problem war keine Rede.“ Vielmehr habe er eindeutig zu verstehen gegeben: „Wenn er muss, dann muss er.“ Auch habe er „nicht die geringste Schuld bei sich gesehen“. Die Beamtin war sich jedenfalls ganz sicher: „Ich habe einen Urinstrahl gesehen.“

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Dafür sei es viel zu dunkel gewesen, trotz Scheinwerferlicht, hielt die Verteidigung dagegen. Ob es denn entsprechende Verätzungen am Polizeigebäude gegeben habe, wollte der Verteidiger wissen. „Wir machen keine Spurensicherung bei einer Ordnungswidrigkeit“, entgegnete etwas schmallippig die Beamtin. „In Großstädten ist es selten ganz finster, es gibt immer Lichtquellen“, sprang der Richter der Beamtin zur Seite. Er verurteilte den Chemielaboranten zu 90 Euro Geldstrafe, weil er überzeugt war: „Sie haben tatsächlich uriniert.“

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