„Er ist ein Türkenhasser“Mann entblößt sich aus Ärger vor Nachbarn in Köln-Ehrenfeld

Lesezeit 2 Minuten
Balkon Symbolbild

Symbolbild

Köln – Weil er sich nicht anders zu helfen wusste, zog ein Mieter vor seinem Nachbarn blank: ständige Provokationen, Beschimpfungen und üble Verleumdungen hatten die Nerven des 59-jährigen Ingenieurs Ali M. (alle Namen geändert) derart strapaziert, dass er beim Anblick seines Nachbarn, der wieder einmal wie so oft mit der Videokamera hinter ihm stand, um ihn aufzunehmen, kurzentschlossen seine Hose öffnete und ihm sein Geschlechtsteil entgegenhielt.

„Das Geschehen hatte keinerlei sexuellen Bezug“, beeilte sich der Richter nach Anklageverlesung, die Tat in den korrekten Kontext zu stellen. Vielmehr habe der Angeklagte, der sich wegen Beleidigung und Bedrohung verantworten sollte, offensichtlich die Nerven verloren und überreagiert. Ihm sei wohl der Kragen geplatzt.

Ungeliebter Mieter vor zwei Jahren eingezogen

Seit fast einem Jahrzehnt wohnt Ali M. in der Ehrenfelder Genossenschaftswohnung. Nie gab es Streit mit den Nachbarn. Bis vor zwei Jahren, als der ungeliebte Mieter T. einzog. „Er ist ein Türkenhasser“, sagte Ali M., der sich so die feindliche Gesinnung des neuen Nachbarn erklärt, mit dem es immer wieder Ärger gab. „Er macht mir das Leben schwer, ist schnell auf 180“, so M. Auf der Anklagebank. Selbst eine Aussprache beim Schiedsmann sei ergebnislos verlaufen. Eine Erklärung für die ständigen Provokationen hatte M. auch parat: „Er will, dass ich ausziehe, damit seine Freundin meine Wohnung haben kann.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Am Tattag kam Ali M. gerade mit dem Rad nach Hause, als der Nachbar wieder einmal mit der Videokamera auf dem Balkon stand und die Linse auf ihn hielt, dabei üble Beschimpfungen von sich gab. „Du Terrorist, pädophiler Kinderschänder“, schimpfte M. und ließ die Hose herunter.

„Wir bestreiten die Vorwürfe nicht. Das ist ja alles auf dem Video zu sehen“, gab Anwalt Burghardt Zimmer für seinen Mandanten ein Geständnis ab. Da M. nicht vorbestraft ist, hielt der Richter eine Einstellung gegen Zahlung von 150 Euro an die Staatskasse für ausreichend und verzichtete damit auf ein Urteil.

KStA abonnieren